Mutter mit Kind vom Ex wegziehen?
Moin, Moin!
Es geht um folgendes:
Meine Freundin und ihr Ex haben ja ein gemeinsames Kind das 6 Jahre alt ist und somit auch ein gemeinsames Sorgerecht. Aber da er sie immer mit anderen Frauen betrogen hat sowie in der Schwangerschaft, hat sie vor einem Jahr die Beziehung beendet. Sie leben seitdem getrennt.
Nun, wenn es klappt will meine Freundin mit der kleinen von Deutschland nach Österreich zu mir bzw. meiner nähe ziehen. Mit dem Kind.
Wir wissen auch das der Vater das nicht erlauben wird und es gesetzlich anscheinend nicht geht wenn er die Zustimmung nicht gibt.
Wenn nur ab einer bestimmter Kilometeranzahl und nicht zuweit weg geht es ohne soweit ich mitbekommen habe. Aber es sind ja über 550km+ und Ausland.
So wenig er sich im Endeffekt ja auch um sie kümmert und dann nur so tut wie verleugnet das es nicht so wär, usw. Finden wir auch inakzeptabel da er Stur ist und glaubt er wüsste alles besser wie glaubt er ist der obervater was aber nicht so ist.
Aber das ist ein anderes Thema.
Jetzt kommt ja das interessante:
Die Tochter sagte das auch sie selbst von dort weg möchte. Jedenfalls zu meiner nähe.
Ja, ihre 6 Jährige Tochter sagte das.
Aber halt zusammen mit ihrer Mutter.
Wie läuft dies nun ab? Kann man da beim Jugendamt was machen bzw. regeln?
Gerichtlich wäre halt ziemlich mies auch wegen den extra Kosten.
3 Antworten
Naja wenn der Vater nein sagt, muss sie sich die Zustimmung vor dem Familiengericht erstreiten. (Andere Möglichkeit gibts nicht) Also wäre es sinnvoll, wenn sich erst einmal alle an einen Tisch setzen und die Karten offen auf den Tisch lsgen
Die Aussage der Tochter würde nicht dazu führen, dass die Erlaubnis grundsätzlich erteilt wird. (und auch fraglich wie stark sie da von ihrer Mutter beeinflusst wurde in dem Alter)
Denn es geht ja darum, dass dem Vater die Möglichkeit genommen wird sein Umgangsrecht wahrzunehmen.
Das Jugendamt kann vermitteln, aber bei bleibender Uneinigkeit muss das Familiengericht entscheiden.
Die Aussage des Kindes zählt hier nicht, es ist noch zu jung, um alles einschätzen und verstehen zu können. Kann ja auch sein, sie sagt es nur, weil sie weiss, Mama will das gerne.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet noch nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das Kind nur bei der Mutter lebt und der Vater sich nicht kümmert, darf die Mutter durchaus in die Nähe ihrer Familie ziehen, z. B. auch. damit jemand das Kind versorgen kann, wenn sie arbeitet.
Er kann dann zwar Einspruch einlegen und vors Familiengericht gehen, wird da aber kaum Aussicht auf Erfolg haben....