Mutter mit Kind vom Ex wegziehen?

3 Antworten

Naja wenn der Vater nein sagt, muss sie sich die Zustimmung vor dem Familiengericht erstreiten. (Andere Möglichkeit gibts nicht) Also wäre es sinnvoll, wenn sich erst einmal alle an einen Tisch setzen und die Karten offen auf den Tisch lsgen

Die Aussage der Tochter würde nicht dazu führen, dass die Erlaubnis grundsätzlich erteilt wird. (und auch fraglich wie stark sie da von ihrer Mutter beeinflusst wurde in dem Alter)

Denn es geht ja darum, dass dem Vater die Möglichkeit genommen wird sein Umgangsrecht wahrzunehmen.

Das Jugendamt kann vermitteln, aber bei bleibender Uneinigkeit muss das Familiengericht entscheiden.

Die Aussage des Kindes zählt hier nicht, es ist noch zu jung, um alles einschätzen und verstehen zu können. Kann ja auch sein, sie sagt es nur, weil sie weiss, Mama will das gerne.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet noch nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das Kind nur bei der Mutter lebt und der Vater sich nicht kümmert, darf die Mutter durchaus in die Nähe ihrer Familie ziehen, z. B. auch. damit jemand das Kind versorgen kann, wenn sie arbeitet.

Er kann dann zwar Einspruch einlegen und vors Familiengericht gehen, wird da aber kaum Aussicht auf Erfolg haben....