Muss mein Vater Unterhalt zahlen. Wenn ich verheiratet bin?

6 Antworten

Du kannst gerne arbeiten gehen und den Unterhalt für dich selbst zahlen.

Mal ganz davon abgesehen überhaupt in Erwägung zu ziehen zu heiraten, wenn man nicht auf eigenen Füßen steht, sondern sogar noch ein Elternteil Unterhalt zahlt. Absurd.


Paola000 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 00:04

Deine einzige Aufgabe ist es , meine Frage zu beantworten, nach deiner Meinung hat tatsächlich keiner gefragt. Dein Senf musst du nicht überall hinzugeben Ulrike, in dein Salat genügt es.

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Vitanex  11.08.2024, 00:06
@Paola000

So läuft das hier eben ab, dass jeder seinen Senf dazu gibt

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Von Experte isomatte bestätigt

Wenn du verheiratet bist, dann wäre dein Ehemann dir zum Familienunterhalt verpflichtet. Dabei ist es egal, ob du noch eine weile bei der Mutter gemeldet bist, da ihr ja nicht "dauernd getrennt" lebt wie ein Ehepaar nach der Trennung.

Bist du noch in Ausbildung oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und es besteht noch Bedarf und dein Ehemann wäre nicht leitungsfähig, weil er z.B. selbst in Ausbildung ist, dann wären wieder die Eltern dran. Wobei ab 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Und würdest du noch zur Schule gehen, dann sogar gesteigert erwerbsobliegend.


isomatte  12.08.2024, 01:19

Gesteigert erwerbsobliegend aber nur dann, solange es noch bei einem Elternteil im Haushalt lebt und das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Nach einer Heirat seid ihr euch vorrangig gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.

Nur wenn dein dann Ehemann nicht leistungsfähig wäre, weil er z.B.selber noch in Erstausbildung oder Studium ist, würde die Unterhaltspflicht bei entsprechender Leistungsfähigkeit wieder auf die Eltern übergehen.

Der Ehemann ist jetzt allein unterhaltspflichtig. Kann er aufgrund seines geringen Einkommens oder anderweitigen Verpflichtungen der Sache nicht nachkommen, so sind wieder die Eltern in der Pflicht.

Dein Vater ist aus der Zahlungspflicht raus, wenn du heiratest. Dein Mann muss dich dann durchbringen. Du darfst aber zum Haushaltseinkommen durchaus beitragen, in dem du auch arbeiten gehst.