Muss man wenn man ALG1 bezieht, sich auf stellen die "sofort" ausgeschrieben sind bewerben?

4 Antworten

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Einen Shice musst du.

Aber generell wirst du aus Eigeninteresse dich nach einem neuen Job umsehen.


MrNoRage1900 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 11:18

Das sowieso nur ich hatte mit dem AA noch wenig am Hut und deswegen wenig Erfahrung damit

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csor77  24.02.2022, 11:24
@MrNoRage1900

Regel 1, das Amt verteilt keine Jobs.
Regel 2, wenn das Amt was von dir will, solltest du so schnell und gut kooperieren wie dir möglich ist, deren Bearbeitung dauert ewig und bringen dir mehr Probleme als ihnen.
Regel 3, niemals drauf verlassen das etwas logisch ist, oder sie eine Telefonnummer oder andere Daten aus einem anderen Schreiben selber raussuchen können. Denen muss man immer alles doppelt und dreifach hinterher tragen.
Regel 4, ruhig immer Notizen machen, wann und mit wem du gesprochen hast (auch am Telefon) und worüber. Alles mündliche ist eh oft nichts wert. Wenn etwas mündlich vereinbart wurde, zusehen das es auch schriftlich rumkommt.
Regel 5, die helfen dir nicht, die verwalten dich nur.

lässt sich bestimmt noch ergänzen, aber such dir lieber selber eine neue Stelle, dann hast du die wenigsten Probleme.

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MrNoRage1900 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 12:09
@csor77

muchas gracias fuer deine ausführliche antwort, danke dir

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Wenn Du erst im April oder Mai arbeitslos werden würdest, dann würdest Du ja noch gar keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Bekommst Du nach der arbeitsuchend Meldung schon Stellenangebote von der Agentur für Arbeit, dann kann es bei Ablehnung oder nicht bewerben noch keine Sperre nach Paragraf 159 SGB - lll geben, weil Du noch gar nicht im Leistungsbezug stehen würdest.

Meldest Du dich aber dann arbeitslos und stellst einen Antrag, dann wird man versuchen dich so schnell es geht wieder in Arbeit zu bekommen, da kann man sich dann keinen Wunschbeginn aussuchen.


MrNoRage1900 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 12:20

Okay danke dir und kann ich das ALG aussetzen bspw bis August bzw. wäre das möglich oder kassiere ich dann trotzdem eine Sperrzeit, bspw wenn man selbst gekündigt hat? (klar muss ich dann KV selber zahlen, etc..) interessiert mich nur mal

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isomatte  24.02.2022, 13:24
@MrNoRage1900

Wenn Du ohne wichtigen Grund selber kündigst, dann gibt es im Regelfall eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, diese kann aber erst dann eintreten, wenn auch Leistungen beantragt worden.

Gibt es keinen Grund für eine Sperrzeit, dann müsstest Du dich nur arbeitsuchend melden, damit es wegen der Meldung nicht zu einer Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter arbeitsuchend Meldung kommt.

Wann Du dann deinen Antrag stellst musst Du dann selber wissen, Leistungen würde es erst ab da geben, Du musst innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

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du kannst ganz sicherlich dich and das Arbeitsamt wenden und dich freistellen lassen bis September/Oktober, dann werden die Zahlungen an dich eingestellt und auch bei der Krankenkasse musst du nachfragen wie das läuft dann.

Grundlegend steht es Dir frei , Dich rein eigeninitiativ auch vorzeitig schon mal auf Stellen mit späterem Antrittsdatum zu bewerben .

Sobald die Agentur für Arbeit Dir allerdings Stellenangebote samt beigelegter Rechtshelfsbelehrung zukommen läßt , wirst Du Dich durchaus zu einem zeitnahen , bzw. einen in dem Vorschlag konkret genannten Eintrittsdatum bewerben müssen .

Nennst Du bei einem solchen Vorschlag in Deiner Bewerbung ein nich nachvollziehbar spätes "Wunscheintrittsdatum" , kann Dir das sonst möglicherweise als "Negativbewerbung" mit Androhung einer Sperrzeit ausgelegt werden .