Grundlegend steht es Dir frei , Dich rein eigeninitiativ auch vorzeitig schon mal auf Stellen mit späterem Antrittsdatum zu bewerben .

Sobald die Agentur für Arbeit Dir allerdings Stellenangebote samt beigelegter Rechtshelfsbelehrung zukommen läßt , wirst Du Dich durchaus zu einem zeitnahen , bzw. einen in dem Vorschlag konkret genannten Eintrittsdatum bewerben müssen .

Nennst Du bei einem solchen Vorschlag in Deiner Bewerbung ein nich nachvollziehbar spätes "Wunscheintrittsdatum" , kann Dir das sonst möglicherweise als "Negativbewerbung" mit Androhung einer Sperrzeit ausgelegt werden .

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