Muss man trotzdem nur 60 Euro bezahlen, wenn man Schwarz fährt?

6 Antworten

Die 60 Euro sind nur ein Mindestbetrag, darüber hinaus wird der doppelte normale Fahrpreis fällig, der auch ab dem Ausgangsbahnhof des Zuges berechnet werden kann.

Rechtsgrundlage: § 6 EVO

Nein Doppelter Fahrpreis aber Mindestens 60€

Und Schwarzfahren kann zur Anzeige gebracht werden (in Chemnitz Passiert das zb grundsätzlich)

Und dann hast du noch mehr Ärger das kann bis zu 1 Jahr Gefängnis bedeuten

Doppelter Fahrpreis oder mindestens 60 Euro. Wenn die Fahrt 10 kosten würde, dann werden also 60 fällig. Rechnet sich nicht 😁.

Wenn dir der Einstieg nachgewiesen werden kann, zahlst du mehr. Da grundsätzlich die Kontrolleure der Bahn alle 30 Minuten durch den Zug gehen, sind die 60 Euro als erhöhtes Beförderungsentgelt aber ziemlich passend.