Muss man seinen Führerschein in seinem Wohnsitzamt tauschen oder geht auch anderer Kreis?

1 Antwort

§ 73 Abs. 2 FeV:

Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat [...] Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde behandelt und erledigt werden.

Grundsätzlich also beim Wohnsitzamt. Mit deren Zustimmung aber auch woanders.

Was man genau braucht, kann man sicherlich auf der jeweiligen Homepage der Führerscheinstelle nachlesen.


gerburger1 
Beitragsersteller
 31.05.2023, 18:41

es gibt keine führerscheinstelle!?

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