Deutscher Führerschein - Ausland - wieder zurück nach Deutschland - Führerschein?
Grüße,
ich habe mal an euch eine spezielle Frage zum Thema EU Führerschein.
Jetzt mal angenommen, ein Deutscher Bürger der in Deutschland auch seinen Führerschein regulär erworben hat und diesen seit sagen wir mal 9 Jahren und 6 Monaten schon besitzt.
Diese Person möchte nach 9 Jahren und 6 Monaten seit er seinen deutschen EU Führerschein besitzt ins Ausland auswandern.
Er möchte mal für 1 Jahr nach Irland oder Texas ziehen ......
Dann MUSS er ja seinen deutschen Führerschein abgeben und in Texas, Irand etc gegen einen amerikanischen eintauschen?
Meine Frage nun an euch :)
Wenn diese Person nach 1 Jahr wieder von seinen Urlaubsort (Texas,Irland) mit den jeweiligen umgeschrieben Führerschein aus Texas, Irland wieder nach Deutschland in seinen Heimatort kommt.
Frage:
- MUSS diese Person dann nochmals einen "neuen" Führerschein erwerben (Theoriestunden, Theorietest, Praxisstunden und Praxisprüfung ablegen in Deutschland)?
- Steht es auf den ausländischen Führerschein vermerkt, dass diese Person einen deutschen Führerschein EINMAL besessen hat und durch seine 12 monatige Reise abgegeben hat und durch ausländischen eintauschen musste?
Das würde mich nehmlich echt einmal interessieren, wie es sich dann verhält.
Weil ich gehört habe das es einige ausländische Staaten gibt die mit Deutschland kein Führerschein abkommen haben und diese Personen wenn Sie in Deutschland fahren wollen obwohl Sie im Heimatort einen Führerschein hatten (Beispiel: Texas, Irland, USA etc).
Bin ich dann als deutscher der seit 9 Jahren und 6 Monaten einen deutschen Lappen hatte und in so ein Land mal 12 Monate macht auch von diesen Regeln betroffen?
4 Stimmen
2 Antworten
Es wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Ich musste einen schweizerischen Führerschein wegen Wohnortswechsel gegen einen französischen Führerschein eintauschen. Der schweizerische Führerschein wurde eingezogen und auf dem französischem Führerschein die Fahrprüfungen in der Schweiz (Auto und Motorrad) vermerkt. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt , dass ich den schweizerischen Führerschein wieder zurück kriegen kann wenn ich in die Schweiz zurückgehe; der schweizerische Führerschein wird in Frankreich aufbewahrt.
Nein, neue Prüfung ist nicht vorgesehen sofern das ausstellende Land Gegenrecht hält (zumindest nicht für Pkw oder Motorräder). In Grossbrittanien ist es eventuell jedoch anders als in den EU Ländern und in der Schweiz.
Auf gut deutsch, wenn eine Person in Deutschland einen Führerschein erwirbt und geht für 1 Jahr ins Ausland.
Sagen wir in die Schweiz etc. und die Person kommt nach 1 Jahr zurück hat bekommt er seinen deutschen Führerschein ohne Prüfung ausgestellt.
Wenn der Führerschein bei Ausgabe eines ausländischen Führerscheins eingezogen wurde, solltest du bei Wiederausreise aus dem betreffendem Land die Rückgabe des eingezogenen Führerscheins beantragen. Falls dies Zeit braucht für die Zwischenzeit einen Internationalen Führerschein beschaffen.
Mal angenommen, Person X hat einen deutschen Führerschein erworben und reist in einen Land wie Montenegro oder in sonst einem Land was KEIN abkommen mit Deutschland hat.
Es gibt ja Länder die haben mit Deutschland kein Abkommen zwecks Führerschein ... muss dann die Deutsche Person die einen Führerschein hatte und diesen ja gegen einen Führerschein in den neuen Land umtauschen musste erneut eine theoretische und praktische Prüfung ablegen?
dies ist wahrscheinlich nur dann der Fall, wenn der Führerschein des jeweiligen Landes auch in Deutschland nicht ohne Nachprüfung anerkannt würde. Dies ist eher selten. In den Ländern wo ich bisher lebte wäre lediglich in Grossbrittanien eine neue Prüfung erforderlich gewesen wenn ich mich dort dauerhaft niedergelassen hätte.
1. Irland ist Teil der EU, damit ist es - auch bei längerem Aufenthalt - nicht notwendig, den deutschen Führerschein umzutauschen.
Kann man zwar machen, aber da Führerscheinklassen EU-weit normiert sind, wäre ein Hin- und Rücktausch problemlos möglich (wenn man unbedingt Geld zum Fenster rauswerfen will).
2. Texas ist interessanter, aber auch dort darfst Du 1 Jahr mit dem deutschen Führerschein (ggfs internationalen Führerschein zusätzlich) fahren.
Bleibst Du länger (wie willst Du das mit dem Visa machen?), dann beantragst Du beim zuständigen DMV eine amerikanische Driving License.
Sollten die wirklich deinen deutschen Führerschein einbehalten wollen (was mWn nicht immer der Fall ist), dann dürfen die den auch nicht behalten, sondern müssen ihn an die ausstellende Behörde zurück schicken.
An dieser Stelle ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis und einem Führerschein zu kennen:
- Die Fahrerlaubnis ist ein immaterielles Recht. Wer dieses Recht besitzt, verfügt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
- Der Führerschein ist die materielle Abbildung dieses Rechts in Form eines Dokuments.
Deswegen ist zB Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld von 10€ und Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe!
Mit dieser Kenntnis lassen sich Deine 2 Fragen beantworten:
ad 1: Nein. Die Fahrerlaubnis besteht durchgehend weiter, egal durch welchen Führerschein sie gerade materiell verkörpert wird. Es ist also keine erneute Prüfung notwendig.
ad 2: Nein, da der Besitz der Fahrerlaubnis im deutschen KBA dokumentiert ist.
Noch Fragen?
Also musstest du keine neue theoretische und praktische Führerschein Prüfung ablegen wenn du von einen Land ins andere deinen Führerschein umgetauscht hast?