Muss man seine Kinder nach der Geburt alle drei Jahre bei der Familienversicherung melden?

4 Antworten

Das ist seltsam. War bei mir und sonst auch in meinem Umfeld, nicht der Fall.

An deiner Stelle würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.


Golingo26 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:38

Mir ist dieser Umstand auch nicht bekannt, zumindest habe ich in meiner Jugend es nie so wahrgenommen

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die kostenfreie Familienversicherung gem. § 10 SGB V. Die Krankenkasse kann und prüft auch in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.

Das Vorgehen hier ist völlig absurd, es sei denn, es hat sich herausgestellt, dass der mit dir verheiratete Kindsvater PKV- versichert ist und er ein Einkommen oberhalb der JAE verdient oder das Kind eigenes Einkommen über derzeit 505,-- Euro hat.

Lege schriftlich Widerspruch ein, wenn keiner dieser Umstände zutrifft, dann muss geprüft werde und man wird den Fehler aufklären.

Im worst case wende dich an einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht. Die Krankenkasse wird dann, trifft nichts davon zu, verlieren und muss ihn zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Ich würde empfehlen, Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Golingo26 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:37

Sozialrecht? Ich glaube das ist hier eher Versicherungsrecht

Golingo26 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:41
@DasOrakel

Macht Sinn - aber ich weiß nicht ob es nicht unnötig verschwendetes Geld ist - ich dachte es erstmals auf kostenfreier Art zu versuchen

DasOrakel  03.10.2024, 11:42
@Golingo26

Manchmal muß man bissl Geld ausgeben, wenn man Erfolg haben will.

Auf dieser Seite wird Dir wohl niemand helfen können, da die meisten hier Laien sind. Dies gilt auch für mich.

Normalerweise schickt die Krankenkasse regelmäßig Fragebögen zu der Familienversicherung. Wenn sie diesen nicht zurück bekommt, verschickt sie mehrere Erinnerungen. Wird auch darauf nicht reagiert, erfolgt die Kündigung aus der Familienversicherung in einem gelben Umschlag (Postzustellungsurkunde). Auch dann hat man immer noch die Möglichkeit, kurzfristig die entsprechenden Angaben zu machen und die Familienversicherung bestehen zu lassen.

Wenn man das allerdings alles ignoriert, muss man sich nicht wundern, wenn das Kind tatsächlich rausfliegt und man dann selber bezahlen muss.


Golingo26 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:37

Da ich mich kürzlich von meinem Partner getrennt habe, und auch Arbeitsbedingt bin ich umgezogen, das war für mich alles ein relativ turbulentes Jahr mit dem Umzug, der neuen Arbeitsstelle und die Sache mit dem Partner, ich habe zu keinen Zeitpunkt Post bekommen, ich vermute das es mein Partner (Nicht verheiratet) absichtlich nicht weiter geleitet hat, I do not know.. jedenfalls war das ein turbulentes Jahr

ErsterSchnee  03.10.2024, 11:40
@Golingo26

Wenn die Krankenkasse für 2 Jahre zurückfordert und du dich erst kürzlich getrennt hast, MÜSST ihr noch zusammengewohnt haben, als die Krankenkasse angefangen hat, Briefe zu schreiben.

Und wenn du keinen Nachsendeantrag stellst, wenn du umgezogen bist, ist das nicht die Schuld der Krankenkasse. Wenn das Kind bei dir familienversichert ist, dann ist auch die Post an dich adressiert...