Muss man Personalisierte Artikel die man storniert hat trotzdem bezahlen?
Hallo , ich habe auf Amazon einen Personalisierten Artikel bestellt und den noch selben Tag storniert muss ich den trotzdem bezahlen?
4 Stimmen
Wurde die Stornierung von Amazon bestätigt?
Ich habe noch keine E Mail erhalten
2 Antworten
Lies mal die AGB des Amazon-Händlers.
Bei personalisierten Artikeln kann dein Widerrrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen werden und die meisten Händler tun das.
Wenn ein entspr. Hinweis in den AGB steht, wovon auszugehen ist, dann hast du das so akzeptiert und musst zahlen.
Nein solange du es nich am selben tag storniert hast und es nicht bereits bezahlt hast ist alles gut ^^
Dann ist es deren problem ich meine wenn sie es am SELBEN tag gemacht hat..
Ich bezweifle das irgendeine Firma dann deswegen groß was machen würde lol auch wenns nicht ganz nett is xD
Auf dem Anhänger kommt ein Anfangsbuchstabe und ein Geburtsdatum aber ich glaube dass der Artikel schon versandfertig ist.
Na du bist lustig.
einerseits sollen die Händler schnell liefern, möglichst noch am selben Tag. Aber bei personalisierter Ware sollen sie mit dem personalisieren einen Tag warten, damit der Käufer vom Vertrag zurück treten kann?
wenn es sich beispielsweise um eine Goldarmband oder Ring handelt, der mit Namen und Datum graviert wurde, handelt es sich auch nicht um peanuts. Der Käufer muss zahlen. - sollte der Händler es noch nicht graviert haben, könnte er den Auftrag stornieren.
@ItzzMicha: Wie kannst du da so sicher sein?
Vermutest du das oder hast du einen Beleg für deine Antwort?
Ich meine was wollen die machen? Klagen wegen einem (wahrscheinlich nicht teurem) Artikel? Maximal unwahrscheinlich
Höchstens akzeptieren eie einfach keine Bestellungen mehr von ihr aber selbst das ist unwahrscheinlich
Die müssen nicht klagen.
Wenn gemäß AGB des Händlers Widerruf/Stornierung ausgeschlossen sind, dann hat der Fragesteller das so akzeptiert und Amazon zieht ganz normal das Geld ein.
Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB steht einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht zu, wenn Waren spezifisch für einen Kunden angefertigt oder auf dessen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Ich bin da nun kein Experte, aber ich hätte gesagt, dass es darauf ankommt, ob schon an dem Artikel gearbeitet wurde oder nicht bzw. wie weit die Bestellung fortgeschritten ist. Und dass es vielleicht auch eine Rolle spielt, inwiefern der Artikel personalisiert ist.