Muss man mit Maskenpflicht Attest in Bus und Bahn eine Maske tragen?

10 Antworten

Es wäre jedenfalls sinnvoll, zumindest eine Kopie des Attestes mitzuführen und in solchen Situationen dem Fahrer unter die Nase zu halten. Man muss bedenken, dass viele Leute einfach behaupten, ein Attest zu haben, obwohl es nicht stimmt und dass dem Fahrer jeden Tag wahrscheinlich ein halbes Dutzend solcher Leute begegnet. Ich denke, wenn man etwas vorzeigt, löst sich eine solche Situation am schnellsten auf und das wäre angenehm für alle Beteiligten.

Zunächst einmal bist Du verpflichtet, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen.

Ich unterstelle Dir nichts, aber leider sind viele dieser Atteste Gefälligkeitsatteste und werden deshalb nicht immer anerkannt. Meine persönliche Erfahrung ist, dass gerade die Leute, die Probleme beim Atmen haben, Masken tragen, weil sie zur Hochrisikogruppe gehören.

Das mit dem Notausstiegsschalter war dumm und kann Konsequenzen haben. Bei manchen Bussen wird die Weiterfahrt dauerhaft blockiert. Wenn es dann zu Ausfällen oder Verspätungen kam, kannst Du in der Tat zur Kasse gebeten werden.

Ich finde es gut, dass Du - trotz Attest - die Maske trägst. Behalte sie einfach auf bis Du ausgestiegen bist und nicht mehr im Haltestellenbereich. Dann gibt es keine Probleme.


Familiensachen  15.10.2020, 19:38

Ich bin Risiko und trage keimevmaske!!

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Lord6655 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:06

Kann es den jetzt Konsequenzen mit sich ziehen wie ich reagiert habe? Da sind nämlich Kameras im Bus und habe keine Lust das vor Gericht zu regeln. Nach der Bestätigung des notausstiegschalter kann der Bus normal weiter fahren.

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Seeheldin  26.08.2020, 13:08
@Lord6655

Sofern der Bus weiterfahren konnte, ist ja nichts großartiges passiert. Ich denke nicht, dass das noch etwas nach sich zieht. Bei den vielen Maskenverweigern kämen die kaum mit dem Anzeigen nach.

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P2661  26.08.2020, 13:06
Bei manchen Bussen wird die Weiterfahrt dauerhaft blockiert

Der Fahrer muss die Tür manuell schließen, den Schalter wieder zurückdrehen, kurz warten, bis das Türschließsystem wieder mit Druckluft gefüllt ist und dann kann man weiterfahren. Dauerhaft wird die Weiterfahrt nicht "blockiert".

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Hallo,

Anders als Ladeninhaber, müssen Atteste vom Betreiber von Bus und Bahnen akzeptiert werden, jedoch muss dieses Attest mitgeführt und auf verlangen vorgezeigt werden.

Dir kann meiner Meinung nach keine Strafe drohen! Der Busfahrer hat eindeutig überreagiert - was er da mit Dir angestellt hat, könnte man ja fast als Freiheitsberaubung ansehen! Immerhin hast Du ja ein Attest, welches Dich von der Maskenpflicht befreit und bist somit auf der sicheren Seite!


P2661  26.08.2020, 13:07

Naja, ihm könnte ne Strafe (bzw. Bußgeld) drohen, weil er den "Nothahn" missbraucht hat.

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Lord6655 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:14
@P2661

Warum missbraucht? Ich hab doch das Recht auf Freiheit

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P2661  26.08.2020, 13:19
@Lord6655

Ja, an sich schon. Wenn du im Zug aber die Notbremse ziehst und die Notentriegelung der Tür aktivierst, weil du dein Recht auf Freiheit in Anspruch nehmen wolltest, musst du auch ne Strafe zahlen, und zwar ne ziemlich saftige...

Der Nothahn ist wirklich nur für Notfälle und bei dir war das nicht wirklich ein Notfall. Werden sowohl der Busfahrer, als auch die Kameras bestätigen können. Natürlich nur, wenn der Busfahrer den Vorfall meldet...

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Lord6655 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:24
@P2661

Wie hoch könnte die Strafe dann ausfallen?

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P2661  26.08.2020, 13:33
@Lord6655

Kann ich grad nicht sagen...Wenn man die Notbremse zieht, muss man mit einer Strafe zwischen 200€ und 1.000€ rechnen (oder bei besonders schweren Fällen mit einem Jahr Freiheitsentzug, falls man z.B. einen Unfall mit Verlusten verursachen sollte etc). Beim Betätigen der Türöffnung sollte die Strafe weitaus geringer ausfallen. Würde mal sagen max. 50€

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Lord6655 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:36
@P2661

Wenn er den Vorfall meldet wie lange dauert es bis ich benachrichtigt werde?

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Krawallbotz  26.08.2020, 13:02
 Immerhin hast Du ja ein Attest, welches Dich von der Maskenpflicht befreit und bist somit auf der sicheren Seite!

Oh nein, das ist ein Trugschluss.

Ein Attest ist kein Freifahrschein. Der Busfahrer kann sein "Hausrecht" ausüben. Er hätte den FS auch an einer Haltestelle einfach rausschmeißen dürfen.

Auch Geschäfte müssen Kunden mit Attest nicht rein lassen.

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LePetitGateau  26.08.2020, 13:03
@Krawallbotz

Ja das ist korrekt. Man darf aber eine Person nicht reinlassen und dann festhalten ;) Das ist hier der Knackpunkt. Rauslassen hätte man ihn müssen

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Nur, weil du ein Attest hast, bedeutet das nicht, dass du das Hausrecht des Busbetreibers aushebeln kannst.

Auch Geschäfte müssen dich, trotz Attest, nicht rein lassen.

Ein Attest ist nun mal kein "Freifahrschein"-du hast dich falsch verhalten


Lord6655 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:01

Aber er hat auf mich nicht reagiert, wo ich gesagt habe das ich ein Attest habe.

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LePetitGateau  26.08.2020, 13:02
@Lord6655

Naja das hätte er an der Stelle ja nicht müssen, das Attest darf "jeder Person egal sein". Sinnvoller wäre es gewesen die Maske bis zum Ausstieg noch kurz aufzubehalten und im Zweifel etwas lockerer wegzuziehen

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Seeheldin  26.08.2020, 13:07
@Lord6655

Vielleicht hat er Dich nicht gehört. In einem Bus kann es laut sein.

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