Busfahrer sperrt Kinder im Bus ein?
Vor ein paar Monaten wollten eine Klassenkameradin und ich mit dem Bus zur Schule fahren, aber die Sache ist, dass Sie eine Maskenbefreiung von einem Arzt hat. Der Busfahrer meinte sie darf ohne Maske nicht mitfahren, sie sagte ihm, dass Sie diese Befreiung eben von einem Arzt hat. Ihn hat das nicht interessiert und wollte weiterhin, dass sie aus dem Bus geht. Natürlich hat sie das Recht darauf so Bus zu fahren und sie hat sich geweigert auszusteigen. Der Busfahrer hat daraufhin die Türen geschlossen und die Polizei gerufen. Er hatte dann eine Durchsage gemacht, dass der Bus verspätet losfahren wird, da wir auf die Polizei warten müssen. Da das ein Schulbus war, war der natürlich komplett überfüllt mit Schülern und die meisten wollten raus und haben den Busfahrer gebeten die Türen aufzumachen. Er hat sich geweigert, er hat die ganzen Kinder sogar ignoriert. Ist das in der Situation erlaubt, damit die eine Person nicht flüchtet, auch andere Menschen festzuhalten? Die Polizei kam nach 20 bis 30 Minuten und solange waren wir alle eingeschlossen. Ich habe mich heute an die Situation erinnert und frage mich eben, ob der Busfahrer das überhaupt durfte.
Die Polizei kam nach 20 bis 30 Minuten
und was passierte dann?
musste sie aussteigen oder durfte sie ohne Maske mitfahren?
Sie durfte ohne Maske mitfahren. Die Polizei hat den Busfahrer sogar angemacht, dass er wegen sowas die Polizei gerufen hat, da sie das Attest ja vorzeigen konnte.
7 Antworten
Wenn die Polizei vor Ort war hätte man doch gleich fragen können...!?
Selbst wenn das Attest echt sein sollte, dass sie keine Maske tragen muss: Niemand zwingt die Gegenseite, jemanden ohne Maske zu bedienen bzw. zu befördern, solange eine gesetzliche Maskentragepflicht besteht.
Wer dann auf Aufforderung nicht den Laden, Bus, Zug o.ä. verlässt, begeht Hausfriedensbruch.
Dann hat der Polizist den § 13 BOKraft anders interpretiert als ich. Allerdings sind Polizisten regelmäßig keine Juristen.
Natürlich hat sie das Recht darauf so Bus zu fahren
Das Recht hat sie ganz sicher nicht. Niemand muss ein solches Attest akzeptieren. Nicht der Arzt entscheidet, wen ein Bus befördert oder wen ein Geschäft reinlassen muss.
Ist das in der Situation erlaubt, damit die eine Person nicht flüchtet, auch andere Menschen festzuhalten
Ist es nicht. Sowas nennt sich Nötigung. § 240 StGB
Hat sie dem Busfahrer denn das ärztliche Attest vorgelegt? Sagen kann man ja viel.
Und wenn er die Polizei gerufen hat, musste er dort ja warten. Von einer halben Stunde in einem Bus wird ja niemand krank.
Die Polizei liegt da falsch. Der Busfahrer hat das Hausrecht in seinem Bus. Er kann Leute aus dem Bus weisen. Und er muss niemand ohne Maske befördern. Wer das Hausrecht hat, muss ein Attest nicht akzeptieren. Derjenige muß damit leben, daß er eben vieles nicht machen kann.
Er hätte das Kind im Bus lassen müssen, ebenso darf er keine Kinder einsperren. Auch bei Kindern ist das Freiheitsberaubung. Gerade heute darf er so viele Kinder nicht auf so engen Raum lassen.
Ich habe geschrieben, dass ich mich an die Situation erinnert habe und mir jetzt erst die Frage aufkam, ob das Einsperren aller Schüler überhaupt erlaubt ist. Deswegen hätte ich nicht vor Ort fragen können.
Die Polizei meinte zum Busfahrer, dass er sie mitnehmen muss, also liegst du bei dem Punkt schonmal falsch.