Muss man Kontoauszüge aufheben?

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Solltest du tun..und das sogar 10 Jahre!

Es könnte mal der Zeitpunkt kommen, daß du einen Kontoauszug benötigst, und eine Kopie anzufordern kostet zusätzlich Geld.


amdros  23.03.2015, 08:41

Danke für's Sternchen

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Am besten 14 Jahre aufheben.

Grund: falls es einen negativen Kontensaldo gegeben hat, dann fällt das unter die Regelungen für "Verbraucherkreditverträge". Und solche Forderungen verjähren nicht etwa schon nach 3 Jahren, sondern hier greift eine 10-jährige Hemmung, bevor dann noch die 3-jährige Frist abzulaufen beginnt.

Es gibt Fälle, wo z.B. die Postbank noch nach Jahren ankommt und bei längst aufgelösten Konten Forderungen wegen angeblicher Überziehungskredite oder negativer Guthaben stellt.

Für dich wäre  es sicherlich besser,wenn du die Kontoauszüge verwahrst und am besten in so einem Heft abheftest. Das Heft bekommst du sicherlich kostenlos von der Bank.. Immerhin kannst du alle Abbuchungen - Ein und Abgänge - festhalten und auch bei Bedarf vorlegen.

Auch für Privatpersonen besteht unter gewissen Umständen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge:

Handwerkerleistungen bezahlt --> zwei Jahre (§ 14b UStG)


Vielverdiener mit Summe der positiven Einkünften über 500.000 € bei

Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünften aus Kapitalvermögen
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG

--> 6 Jahre (§ 147a AO)

Die Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit Ablauf des Jahres.

Sollten bei Prüfungen die Kontoauszüge nicht vorhanden sein, droht ein Bußgeld und seit 2009 auch ein Verzögerungszuschlag

Das solltest Du auf jeden Fall tun! Es gibt ja schließlich für viele Rechts-geschäfte Verjährungsfristen. Wie willst Du zum Beispiel einem Handwerker gegenüber nachweisen, dass Du seine Rechnung bereits bezhlt (überwiesen) hast, wenn er später noch Forderungen stellt?