Kontoauszüge vernichten?

3 Antworten

3 Jahre sind vom Finanzamt gefordert. Aber manche sehr wichtige Kontobewegungen muss man bis zu 13 Jahren aufbewahren, da die Finanzbehörde längstens nach 13 Jahren noch nachforschen darf, wo Geld verblieben ist (ausgegeben, eingenommen). Danach erlischt deren Anspruch auf Kontrolle.


Gerdi2809 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 18:46

Was ist z.B. eine wichtige Kontobewegung?

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ARAG sagt 4 Jahre

https://www.arag.de/gewerbeversicherung/aufbewahrungsfristen/

aber ich finde da widerspüchliches.

Z.B. Kann verjähren Steuerschulden nach 10 Jahren, d.h. für mich ist es sinnvoll, alles was steuerlich relevant war, auch 10 Jahre aufzubewahren, also auch die Kontoauszüge.

Die drucke ich aber schon lange nicht mehr aus, sondern speichere sie ab, mit Backup auf externen Festplatten, von denen eine immer im Banktresor ist, also auch einen Wohnungsbrand überstehen würde.

Als Geschäftsmann besteht eine Pflicht für 10 Jahre. Für Privatleute ist eine Aufbewahrung von drei Jahren sinnvoll, und so machte ich es. Inzwischen werden die Auszüge von meiner Bank für mindestens 10 Jahre elektronisch aufbewahrt. Zur Kontrolle und zum Zugriff solltest Du aber einen Account für das Online-Banking einrichten.