MUSS man im ÖPNV Alten/Kranken Menschen den Platz räumen?

2 Antworten

Die Beförderungsbedingungen schreiben regelmäßig vor, dass für Alte, Gebrechliche/Behinderte, Schwangere und Fahrgäste mit kleinen Kindern die Plätze freizugeben sind, das ist Vertragsbestandteil, also rechtlich verbindlich.

Dann aber kommt die typisch deutsche Regelungswut, die mal wieder alles komplizierter macht als nötig, weil sie die eigentlich klare Regelung wieder durch speziell markierte Plätze unnötig verkompliziert.

Aber: Ein anspruchsberechtigter Fahrgast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz - Ausnahmen etwa wegen körperlicher Gebrechen oder mit Kinderwagen gibt es selbstverständlich -, zunächst müssen die die ohnehin noch freien Plätze in Anspruch nehmen, alles andere wäre rechtsmissbräuchlich.

Das ganze wird über das HAUSRECHT durchgesetzt.

Wenn der Schaffner sagt, der Platz wäre freizugeben, muss man dem folgen.