Muss man geschenktes Geld von den Eltern zurückzahlen?

2 Antworten

Sobald jemand für die Eltern Sozialleistung beantragt - wird auch nach Schenkungen der letzten 10 Jahre gefragt.

Dann wäre es denkbar, dass die Eltern zur Rückforderung der Schenkung aufgefordert wirst.

Als beschenkte Person bleibt dir in dem Fall noch der Weg zum Anwalt.

Wenn es geschenkt ist muss man es nicht zurückzahlen. Wenn sie es einem geliehen haben muss man es zurückzahlen.

Und es gibt natürlich auch die Möglichkeit dass sie es dir gegeben haben damit du für sie dadrauf aufpasst oder ähnliches, dann musst du es natürlich auch zurückzahlen.


Superhasenmaus  19.01.2025, 17:37

Das ist leider verkehrt

jort93  19.01.2025, 17:41
@Superhasenmaus

Nein, das ist grundlegend korrekt.

In der anderen Antwort steht nur eine Ausnahme fur den Fall dass der Schenkende Sozialleistungen erhält, davon auf aber in der Frage nirgendwo die Rede.

Ausnahmen gibt es natürlich immer. Es gibt auch weitere Ausnahmen.

kabbes69  19.01.2025, 17:54
@jort93

Na ja - die Tendenz zur Annahme der Verarmung der Schenker suggeriert zumindest die Information, dass für zwei Personen die Kosten eines Pflegeheim anfallen.

jort93  19.01.2025, 17:57
@kabbes69

Nun, falls das der Fall ist, dann gilt die Ausnahme für Jurafuchs genannt hat.