Muss man geschenktes Geld von den Eltern zurückzahlen?
Wie ist das ? Man bekommt von den Eltern Geld geschenkt , eine höhere Summe . Nach einigen Jahren muss einer von ihnen oder sogar beide ins Pflegeheim . Muss man das Geld dann zurückzahlen , auch wenn man es gar nicht mehr hat ?
2 Antworten
Sobald jemand für die Eltern Sozialleistung beantragt - wird auch nach Schenkungen der letzten 10 Jahre gefragt.
Dann wäre es denkbar, dass die Eltern zur Rückforderung der Schenkung aufgefordert wirst.
Als beschenkte Person bleibt dir in dem Fall noch der Weg zum Anwalt.
Wenn es geschenkt ist muss man es nicht zurückzahlen. Wenn sie es einem geliehen haben muss man es zurückzahlen.
Und es gibt natürlich auch die Möglichkeit dass sie es dir gegeben haben damit du für sie dadrauf aufpasst oder ähnliches, dann musst du es natürlich auch zurückzahlen.
Nein, das ist grundlegend korrekt.
In der anderen Antwort steht nur eine Ausnahme fur den Fall dass der Schenkende Sozialleistungen erhält, davon auf aber in der Frage nirgendwo die Rede.
Ausnahmen gibt es natürlich immer. Es gibt auch weitere Ausnahmen.
Das ist leider verkehrt