muss man es bezahlen wenn einem etwas runterfällt im supermarkt?

8 Antworten

Grundsätzlich ja. Es sei denn es wäre etwas auf Fahrlässigkeit des Betreibers, oder deren Mitarbeiter anzulasten. In der Regel wird man jedoch für Waren bis zu einem bestimmten Wert, nicht zur Verantwortung gezogen. Wenn einem ne Whisky Pulle für 40 Flocken runter saust, könnte das jedoch etwas anders aussehen.....


Selbstverständlich!

https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/ware-im-supermarkt-kaputtgemacht-wer-muss-zahlen_id_7577293.html

https://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verbraucher-muss-ich-zahlen-wenn-mir-im-supermarkt-etwas-kaputt-geht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180518-99-358343

Nur wenn es durch Verschulden der Filiale kaputt gegangen ist (z.B. ein wackeliger Aufbau der in sich zusammen fällt, wenn der Kunde etwas davon weg nimmt), dann trägt der Laden den Schaden selbst.

Ob nun Vorsatz im Spiel ist oder nicht: der Kunde hat den Schaden zu bezahlen! Aus Kulanz wird in der Regel darauf verzichtet. Zumindest wenn es sich nicht um Vorsatz handelt. Aber sollte eine Filiale auf den Kaufpreis bestehen, lohnt sich keine Diskussion!

Du hast Schaden verursacht, also mußt du ihn auch begleichen. Viele Supermärkte verzichten auf Schadensersatz, aber einen Anspruch darauf haben sie.

Es ist ganz einfach:

Der Verursacher muss den Schaden bezahlen, wenn er die Chance hatte den Schaden zu verhindern. Das wird beim absichtlichen Fallenlassen bejaht und bei einem wackeligen "Versuchsaufbau" des Geschäfts verneint werden.

Im Endeffekt ist das so, als wenn dir die Kamera eines Kumpels runterfällt oder du jemanden mit dem Auto drauffährst. Die Dinge gehören auch nicht dir. Trotzdem haftest du.

Sollte das Geschäft jemanden es zugestehen, keine Haftung übernehmen zu müssen, ist das maximal Kulanz.

Im Regelfall hat der Supermarktbetreiber einen Schadensersatzanspruch gegen dich, einerseits aus §§ 280, 311 Abs. 2 BGB (CIC) und andererseits aus § 823 Abs. 1 BGB. Du beschädigst schließlich fahrlässig sein Eigentum.

Meistens sieht der Betreiber aber davon ab, diesen Anspruch gegen dich geltend zu machen.


thetee99  30.03.2019, 16:15

Das sehe ich anders. Das Transportrisiko liegt hier beim Händler, da sich die Ware noch in seinem Besitz befindet und er dafür sorgen könnte, dass die Ware unbeschädigt aus den Regalen entnommen werden und dem Käufer überführt werden kann.

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destinyy  30.03.2019, 16:50
@thetee99

Dann könnte jeder Kunde deine Ware zerstören - aber natürlich nur ausversehen. Blödsinn.

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thetee99  30.03.2019, 16:53
@destinyy

Wo liegt denn deiner Meinung nach die Übergabe der Verbrauchsgüter?

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