Muss man ein Einzelfahrticket beim Umstieg erneut entwerten?

2 Antworten

In der Regel(!) ist es so, dass man bei Kurzstrecken-Tickets nicht umsteigen darf. Alles, was darüber ist, gilt für eine bestimmte Zeit von einer Tarifzone bis in die Ziel-Zone. Unter Umständen ist angegeben, durch welche Zonen man konkret fahren muss.

Du hast aber keine Angaben zur Strecke oder den Tatifverbund gemacht, darum kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Abgesehen von den zwei Ticketmodellen, die ich im ersten Satz erwähnt habe, gibt es ja auch noch andere. Und die Tickets von der Bahn gibt es ja auch noch, da ist das Umsteigen natürlich erlaubt, da man sonst nicht an sein Ziel kommt.

In der Regel(!) 😉 ist es auch so, dass man aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsteigen darf - sofern die Zeit der Gültigkeit eines Tickets nicht überschritten wird.

Wie willst du eine Fahrkarte 2 mal entwerten? Sie gilt eine bestimmte Zeit oder in eine bestimmte Richtung (je nach Tarifverbund)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr