Muss man bei langen Urlaub Steuern zahlen?

2 Antworten

Nein muss er nicht.

Hat er seinen Wohnsitz in Italien ist er dort unbeschränkt steuerpflichtig. Das regelt auch das DBA ziemlich eindeutig.

Für die Besteuerung wäre es vollkommen unerheblich ob er die Einkünfte in Deutschland hätte, es gilt das Welteinkommensprinzip

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

In der Theorie ja, zB wenn es über 185 Tage in einem Kalenderjahr sind.

In der Praxis wird er sich aber nicht in Deutschland anmelden, niemand bekommt es mit, da passiert genau gar nichts.


anTTraXX  15.07.2024, 09:42

Woher nimmst du die 185 tage?

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Giota210  15.07.2024, 10:56
@LottoOtto99

Die Defintion des gew. Aufenthalts ist in § 9 AO geregelt.

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Da steht absolut nichts von diesen 185 Tagen.

Die (im Übrigen) 183 Tage-Regelung bezieht sich auf eine Passage, die sehr viele DBA´s beinhaltet für die Frage, in welchem Land die Einkünfte von Arbeitnehmer zu besteuern sind, wenn mehrere Länder im Spiel sind.

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