Muss man bei einer textgebunden erörterung auch den Autor mit text und sonstigem erwähnen?
Morgen schreib ich meine BLF (eine art 10. klasse abschlussprüfung) in deutsch. Ich wollte fragen, da ich mir nochmal den aufbau einer textgebunden erörterung im internet angesehen habe und dort immer stand,man muss auch den text im hauptteil interpretieren, samt satzbau, wortwahl,... Bevor man zu den argumenten kommt. Doch so hsben qir es in der schule nie gemacht. Deshalb wollte ich fragen ob man es so machen MUSS oder es reicht wenn man den text am anfang vllt erwähnt mit autor und quelle usw.
1 Antwort
Hi
Also grundsätzlich stehen in der Einleitung auf jeden Fall der Name des Autors, der Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie Titel und Thema des gegeben Textes.
Der Hauptteil lässt sich in zwei Abschnitte einteilen. Zuerst nimmst du den Text des Autors sachlich unter die Lupe und arbeitest dessen Argumente heraus. Dabei ist es wichtig, nicht nur den Inhalt zusammenzufassen, sondern auch die Art und Weise, wie der Autor argumentiert, zu analysieren. Dabei spielen neben der Struktur der Argumente auch Sprache und Satzbau eine Rolle.
Erst dann beginnt die eigentliche Erörterung, in der du einerseits neue Argumente anführst und andererseits die zuvor herausgearbeiten Argumente des Autors bewertest. Diese kannst du durch eigene Belege untermauern oder widerlegen.
Um deine Frage kurz zu beantworten: Eigentlich ist es so üblich, wie du es im Internet recherchiert hast. Jedenfalls habe ich in der Schlue nie etwas anderes gelernt. Beim Abitur wird genau dasselbe erwartet.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Erfolg morgen!