Muss man auch Hundesteuer für einen Hund bezahlen wenn man Ihn aus dem Tierheim holt?

23 Antworten

das ist quatsch. vielleicht gibt es in einigen gebieten so eine befreiung fuer eine bestimmte zeit. ansonsten musst du immer hundesteuer bezahlen. die ist von stadt und land unterschiedlich hoch!

Manche Tierheime 'übernehmen' die Steuer für 1 Jahr (d.h. sie haben eine Vereinbarung mit der Stadt). Du musst den Hund auf jeden Fall anmelden und bist zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet! Solltest Du niedriges Einkommen haben, kannst Du bei der Stadt einen Antrag stellen, dass Du von der Steuer befreit wirst.

Natürlich muss man das! Allerdings gibt es einige wenige Städte und Gemeinden, die eine kurze Zeit des Steuererlasses für Tierheimhunde haben. Da muss man sich beim Rathaus durchfragen!

Zu den Berufs-Hunde-Fragen:

Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Die Hundesteuerordnung der Gemeinden, die auf den Grundlagen der landesgesetzlichen Regelungen erlassen wird, sehen bei Jagdhunden Steuerermäßigung oder sogar Steuerbefreiung für geprüfte Jagdgebrauchshunde der Jagdausübungsberechtigten und den Diensthunden von bestätigten Jagdaufsehern, Berufsjägern,Forstbeamten und Polizisten vor.

Frag mal beim Ornungsamt nach. In vielen Gemeinden / Städten ist es so geregelt, daß der Hund das 1. Jahr von der Steuer befreit ist, wenn er aus dem Tierheim kommt. Aber, halt nicht in jeder Gemeinde. Oder frag beim Tierheim nach, wie das bei euch gehandhabt wird. Die Heimleitung weiß das meistens.

Was sie im Tierheim bezahlen ist ein teil der auslagen die das Tierheim hatte das hat gar nichts mit der Hundesteuer zu tun jedes Jahr müssen wir Hundehalter die Hundesteuer bezahlen genau wie die Menschensteuer