Muss kindesvater diesen Monat noch Unterhalt zahlen?

3 Antworten

Wenn er noch Lohn wie bisher bekommt, ist auch entsprechend noch Unterhalt in dieser Höhe fällig, weil er dann ja noch entsprechend leistungsfähig wäre.

Du solltest sehen ob Du vorrangig dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt hast, aber auch wenn er dann arbeitslos ist und ALG - 1 bekommen würde, ist Unterhalt so pauschal ja auch nicht ausgeschlossen, nur dann halt ein geringerer Betrag.

Denn bei Arbeitslosigkeit sinkt ja auch sein Selbstbehalt entsprechend, sein ALG - 1 Anspruch sollte dann bei etwa 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate liegen.

Dem Grunde nach bestünde theoretisch natürlich bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres auf jeden Fall.

Wenn ihr aber Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, müssen ab der Vollendung des 12 Lebensjahres gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Entweder hast Du selber min.ein monatliches Bruttoeinkommen von 600 Euro oder dein Kind kann mit seinem Einkommen seinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken.

Da sie bereits das 12 Lebensjahr vollendet hat, muss für den Unterhaltsvorschuss einer dieser Voraussetzungen erfüllt sein.

Ihr stünde unter 14 Jahren derzeit 390 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch ihr Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, also Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

Der Regelbedarf + Kopfanteil der Warmmiete ergibt dann den Bedarf.

Wenn sie mit dem Unterhaltsvorschuss von 395 Euro + 250 Euro ihren Bedarf nicht decken kann und Du nicht min. 600 Euro Bruttoeinkommen im Monat hast, besteht ab der Vollendung des 12 Lebensjahres auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Dann stockt das Jobcenter bis auf Höhe ihres Bedarfs auf, was vom anrechenbaren Einkommen bis zur Deckung ihres Bedarfs noch fehlt.

Du hast also im Bürgergeldbezug keine Vorteile, ob nun Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gezahlt wird, weil das Einkommen des Kindes ist, Kindergeld solange es das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, weil es unter 18 Jahren im Regelfall zu 100 % auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Das Arbeitentgelt sollte bis Vertragsende gezahlt werden.

Vielleicht gibt es aber Schwierigkeiten damit oder der Kindesvater will Geld sparen, weil er weiß, daß es etws dauern kann, bis Arbeitslosengeld bewilligt wurde.

Werden die 125€ dann vom jobcenter wieder drauf gelegt ?

Nein.

Ihr bekommt Leistungen bis zur Höhe Eures gesetzlichen Bedarfs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

was "dir" (eigentlich deinem KInd!) zusteht, hängt (auch) vom Einkommen des UNterhaltspflichtigen ab: wenn der nun weniger hat, steht deinem Kind auch weniger zu.


Sev1731 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 09:25

Das war nicht die Frage .
und ja ich wusste das sowas geschrieben wird . Natürlich meine ich was „ uns“ zusteht

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Sev1731 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 09:28
@horribiledictu

Was UNS zusteht wird vom Arbeitsamt ausgerechnet !!!! Warum bist du so geil darauf früh morgens zu diskutieren ?

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AngiedieSchlaue  09.09.2024, 09:30
@Sev1731

Ich gehe davon aus, dass die 125 Euro das halbe Kindergeld sind. Du bekommst ja die 250 Euro (ganzes Kindergeld) sowieso. Deshalb dürfte wohl niemand Dir doppelt Geld geben.

Es scheint schon sehr großzügig, dass nicht bereits der Vater die 125 Euro in der Vergangenheit in Abzug gebracht hat.

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Sev1731 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 09:32
@AngiedieSchlaue

er hat 520€ gezahlt und nicht 250€ wie kommst du auf die Beträge die du nennst

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AngiedieSchlaue  09.09.2024, 09:38
@Sev1731

Hab ich doch gar nicht geschrieben.

250 Euro sind doch das Kindergeld, was Du bekommst. Davon ständen ihm ja 125 Euro zu, die er in Abzug bringen dürfte.

Und so wird das beim UVG sein. Da werden auch die 125 Euro abgezogen und dann kommt man auf die 395 Euro.

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isomatte  09.09.2024, 10:33
@AngiedieSchlaue

Nicht abgezogen sondern angerechnet !

Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld von derzeit 250 Euro auf den Mindestunterhalt laut Altersstufe und Düsseldorfer Tabelle angerechnet.

So ergibt der Unterhaltsvorschuss ab der Vollendung des 12 Lebensjahres von derzeit 395 Euro + 250 Euro Kindergeld den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle ab der Vollendung des 12 Lebensjahres.

Wenn sie Bürgergeld beziehen und die selber nicht min. 600 Euro Bruttoeinkommen hat oder das Kind mit dem Unterhaltsvorschuss + Kindergeld den eigenen Bedarf decken könnte, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Dann stockt das Jobcenter entsprechend bis zur Deckung des Bedarfs des Kindes auf.

Bei 395 Euro Unterhaltsvorschuss + 250 Euro Kindergeld käme man auf 645 Euro anrechenbares Einkommen des Kindes.

Davon gingen derzeit für das Kind unter Bürgergeld vom Jobcenter min.erst einmal 390 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab.

Es blieben dann für das Kind für seinen Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom rein rechnerisch noch max.255 Euro übrig.

Die Warmmiete der Mutter dürfte dann bei max.um die 510 Euro liegen, damit das Kind seinen Bedarf selber decken könnte und Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen könnte.

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