Muss Jobcenter Sozialticket bezahlen?

6 Antworten

Bürgergeldempfänger:innen erhalten vom Jobcenter 50,50 für Verkehr.

Da entscheidest Du selbst, welche Art von Tickets Du Dir für die Teilnahme z.B. am ÖPNV kaufst.

Solltest Du die Möglichkeit haben, ein Sozialticket zu erwerben, kannst Du das tun.

Du darfst aber dennoch die 50,50 behalten, und musst die Differenz nicht an das Jobcenter zurückerstatten.

Daher:

Das Geld für ein Sozialticket hast Du bereits in Deinem Regelsatz drin.

Extra kommt da nichts mehr dazu.

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 - (Hartz IV, ALG II, Bürgergeld)

Nein, dafür ist im Regelbedarf für den Lebensunterhalt eine Pauschale enthalten, wie für alles was nichts mit der KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu tun hat.

Muss man also aus dem Regelbedarf selber zahlen.

Nein, muss es nicht. Fahrtkosten für Termine beim Jobcenter müssen aber erstattet werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamtliche Beratung von Ewerbslosen

... ein Sozialticket ... ohne "en".

Grundsätzlich Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein muss es nicht. Steht so im Gesetz.

Es muss auch keinen Puffbesuch für einen Incel auf Bürgergeld bezahlen.