Muss in der Probezeit ein PKW auf mich angemeldet sein?

6 Antworten

Dann hast du null Fahrpraxis und willst in 2 Jahren wieder fahren ohne Praxis. Hurra ein Sicherheitsrisiko mehr auf der Straße.

Wenn du dich aber immer schön brav an die Regeln hältst, was du ja scheinbar nicht wirklich vor hast, gibts auch nie Probleme in den zwei Jahren.

Millionen Autofahrer schaffen es Jahrzehnte über ohne irgendwelche Strafen auszukommen

Auf den Führerschein selbst hat es keine Auswirkung.

Allerdings solltest Du z.B. vorhaben später die Prozente eines Eltern oder Großelternteils übernehmen zu wollen ( wegen der Versicherungskosten /SFJ ) könnte relevant werden, ob nachweisbar ist , dass Du in diesen 2 Jahren regelmäßig ein Fahrzeug geführt hast. Z.B. durch Angabe in der Versicherung des Elternteils, indem sie Dich dort angegeben haben als weiteren regelmäßigen Fahrzeugführer, was ja auch eine andere Prämienhöhe generiert.

Mussten wir sogar einmal von einer Vorversicherung bestätigen lassen, als wir die Prozente auf eine meiner Töchter übertrugen.

Muss in der Probezeit ein PKW auf mich angemeldet sein?

Nein. Es ist eine Probezeit für die Fahrerlaubnis, nicht für den Besitz eines Fahrzeuges.

Ich habe vor einfach 2 Jahre nicht zu fahren. Kann auch nichts passieren.

...außer, dass du dann halt in 2 Jahren ungefähr so ein guter Fahrer bist, wie in deiner 3. oder 4. Fahrstunde. Weil jedes Bisschen Übung, das du in der Fahrausbildung gesammelt hast, längst wieder weg ist. Du darfst dann zwar fahren, kannst es aber effektiv nicht mehr.

Ob das hinsichtlich Führerschein/Versicherungskosten/Schadenssummen sooo viel sinnvoller ist, als einfach während der Probezeit das Hirn nicht abzuschalten und die Verkehrsregeln einzuhalten... dass du sie grundsätzlich mal einhalten konntest, hast du ja in der Prüfung gezeigt.

Nein.

Muss nicht

Jemand der fährt , könnte ja auch das Auto von jemand anderem nutzen.

Ist ja nicht wie beim Pilotenschein, dass du so und so viel Autostunden nachzuweisen hast.

Aber ganz ehrlich, deine charakterliche Eignung, ein kfz zu führen ist fragwürdig

Muss in der Probezeit ein PKW auf mich angemeldet sein?

Nein.

Das mit den A- und B- Verstößen ist mir zu viel.

Wenn man derartige Bedenken hat, wegen einem Verstoß den Führerschein zu verlieren und deshalb nicht fahren will, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er nach der Probezeit (und ohne jede Fahrpraxis) sich tatsächlich ans Steuer eines Fahrzeugs setzten sollte...

Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Fahrerlaubnis selbstverständlich auch nach der Probezeit entzogen werden.