Muß ich scheidung bezahlen auch wenn ich mich nicht scheiden lassen will?
Wie ist das mit der scheidung ich will mich eigentlich nicht scheiden lassen aber mein partner eventuell schon ,wenn ich aber nicht will muß ich dann trotzdem was bezahlen?
9 Antworten
Die Kosten der Scheidung hängen vom Streitwert ab, d.h. dem durchschnittlichen Einkommen beider Ehegatten von 3 Monaten- der unten genannte Betrag von 250,--€/ Partner wäre eine "Discounter-Scheidung" greift vlt. bei ALG II Beziehern, sonst ist eine Scheidung deutlich teuerer. Und Prozeßkostenhilfe wird immer versucht zurückzubekommen, da werden alle 6 Monate die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen abgefragt.
Hey,
also spätestens nach drei Trennungsjahren werdet ihr geschieden, ob du möchtest oder nicht.
Wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, muss er auch die Kosten tragen, du müsstest dann nur der Scheidung zustimmen (ohne Anwalt). Das geht allerdings nur, wenn ihr euch einig seid bzgl. jeglicher vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen, sonst hat dies keinen Sinn. Wenn das der Fall ist, solltest du dir einen eigenen Anwalt nehmen und versuchen PKH zu beantragen: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe
Also es kommt darauf an, ob ihr einen Anwalt nehmt oder zwei.
LG
Wenn der Mann die Scheidung will und die Frau nicht. Mann stellt antrag durch Anwalt bei Gericht, dann erfolgt die Scheidung nach drei Jahren, da kann Frau nichts tun. Beide bezahlen die Scheidung, deswegen Prozesskostenhilfe stellen.
Wenn Dein Partner einen Scheidungsantrag stellen will, muss er sich dafür einen Anwalt nehmen. Dieser Anwalt ist dann auch nur sein Anwalt, d.h. die Anwaltskosten muss er alleine zahlen. Du brauchst keinen eigenen Anwalt, egal ob Du geschieden werden willst oder nicht. Die Kosten eines eigenen Anwalts kannst Du dir also sparen.
Die Gerichtskosen muss Dein Partner zunächst alleine einzahlen. Nach Ende des Scheidungsverfahrens kann er von dir de Hälfte der Gerichtskosten zurückverlangen. Diese halben Gerichtskosten sind wahrscheinlich nicht höher als ca. 250,-Euro..
Wenn nur dein Partner den Anwalt beauftragt, dann muß auch nur dein Partner zahlen, klar könnte man sich die Gerichtskosten teilen ... muß man aber nicht. Um Gerichts- und Anwaltskosten zu berechnen gibt es ein ganz gutes Tool auf der Seite www.Scheidungskostenrechner.info ist alles vollkommen frei und unverbindlich.
DH.. morgen... bin heute "leer"