Muss ich neuem Vermieter sagen, dass ich Katzen habe?
Mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Wir haben heute eine sehr schöne Wohnung angesehen, die über eine Firma gebaut und vermietet wird. Sie meinten, dass wir uns nur melden sollen, ob wir noch Interesse haben und dann bekommen wir die Wohnung. Nun zu meiner Frage:
Bei der Mieterselbstauskunft wurde nicht nach Haustieren gefragt. Auch heute bei der Besichtigung wurde darüber nicht gesprochen und nicht danach gefragt. Muss ich denn dem Vermieter, in dem Fall der Firma, sagen, dass wir zwei Katzen haben und ob Katzenhaltung erlaubt ist oder ist das dann selbstverständlich, wenn es nicht kenntlich gemacht wurde. Vermieter schreiben das ja oft auch schon in die Anzeige rein oder fragen danach.. Ich habe halt Sorge, dass wir die Wohnung nicht bekommen. Auf der anderen Seite will ich nicht mit einer Lüge ins Mietverhältnis und die Katzen verschweigen. Vorallem, da wir ja ein Katzennetz an den Balkon anbringen wollen und dafür ja auch die Zustimmung brauchen. Mein Freund meint, wir lügen ja nicht. Wir wurden eben nicht gefragt und mussten es nirgends angeben. Es werden 10 neue Häuser mit mindestens 9 Parteien gebaut, da wird es mehrere mit Haustieren geben..
Was denkt ihr? Habt ihr einen Rat für mich? Soll ich bei dem Telefonat fragen nach Tierhaltung? Habt ihr Tipps für die Formulierung? Ich will ungern alles kaputt machen :(
Liebe Grüße
6 Antworten
Es kommt nicht darauf an, was in der Anzeige stand. Der Mietvertrag ist alleine ausschlaggebend.
Dort kann z. B. festgelegt sein, dass die Katzenhaltung nach Absprache erlaubt ist. Zieht die Katze vor dem Einverständnis des Vermieters ein, wenn das festgelegt ist, könnte das theoretisch zur fristlosen Kündigung führen.
Normalerweise klärt man das mündlich im Vorfeld ab, z. B.bei der Besichtigung der Wohnung.
L. G. Lilly
Ja. Musst du. Steht im Mietvertrag... Ob Tier Haltung geduldet ist oder nicht
Falsch! Sollte diese Klausel in der AGB stehen(Keine Tierhaltung!) , hat man als Mieter schon gewonnen. Denn sie ist somit ungültig und man kann sich dann auch quasi einen Elefanten in der Wohnung halten..."Keine geltungserhaltende Reduktion" würde der Jurist sagen.
Ja, du musst das ansprechen.
Vielleicht hat keiner etwas dagegen aber so verhinderst du spätere Streitigkeiten.
Nein, du brauchst nicht explizit danach fragen. Tiere dürfen sowieso nicht pauschal verboten werden.
Muss ich es in einem Punkt erwähnen oder reicht das beim Aufsetzen des Mietvertrages? Ich bin auch bereit, jegliche Zusatzklausel zu unterschreiben bezüglich möglicher Schäden etc. aber ich habe einfach Angst, dass wir die Wohnung nicht bekommen :(
Gar nicht erwähnen, wozu denn auch? Wenn nirgendswo was von Tieren steht, muss man es ja nicht extra noch erwähnen. Wenn es ihm/ihr wichtig wäre, hätte er/sie es erwähnt.
Also könnten die uns dann auch nicht einfach kündigen, wenn sie davon erfahren und es wir ihnen zwar nicht verheimlicht aber auch nicht gesagt haben?
Danke für deine Antwort übrigens!
nein, das können die nicht machen. Wie gesagt, wenn es ihm wichtig wäre, hätte er definitiv was gesagt.
Sie werden gewaltigen Ärger bekommen, wenn Sie die Haltung von gleich mehren Katzen verschweigen und ein Katzennetz am Balkon anbringen.
Lesen Sie, was dazu in ihrem künftigen Mietvertrag vorgesehen ist.
Also sollten wir es eventuell doch noch ansprechen, bevor der Mietvertrag angesetzt wird?