Katzenhaltung in der Wohnung?

3 Antworten

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam.

Im Prinzip könntest Du dir ohne Zustimmung des Vermieters eine Katze anschaffen.

Ob das Ärger mit dem Vermieter geben kann steht in den Sternen.

Bedenke aber das Du im schlimmsten Fall die Katze wieder weg geben mußt oder die Wohnung verlierst.


Kommt es raus, kannst du gekündigt werden, es wird auch nicht geheim bleiben... du wirst mit Futter, Kratzbaum, Katzenstreu gesehen werden.


Bei reiner Wohnungshaltung ist Einzelhaltung Tierquälerei, es müssen dann schon zwei Tiere sein.

Das gebe ich außerhalb der Rechtslage zu bedenken.