Vermieter verbieten Katzenhaltung?

13 Antworten

Im Vertrag steht : Tierhaltung bedarf einer gesonderten Absprache

Das steht häufig in Mietverträgen.

Muss ich mich an das Verbot halten?

Solltest Du erst einmal. Begründung folgt.

Kann mir der Vermieter kündigen wenn ich mir gegen seinen Willen Katzen zulege ?

Kann er. Wenn Du Katzen haben willst dann musst Du das gerichtlich einklagen.

Dass Katzen stinken und den Parkettboden verkratzen kam auch auf ...das sind aber meiner Meinung nach alles Dinge die man so pauschal ja nie sagen kann...

Ich bin Vermieter und habe selber mehrere Katzen und kann Dir sagen das man das riecht wenn in einer Wohnung Hunde oder Katzen gehalten wurden.

Manchmal dauert es Wochen bis der Geruch weg ist. Selbst Anstreichen hilft nicht.

Das der Boden auch mehr leidet stimmt auch.

Nicht jeder Vermieter ist so kulant wie ich. Ich erlaube Hunde und Katzenhaltung direkt. Aber ich erwähne auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Haltung von Hunden und Katzen widerrufen werden kann.

Kann mir der Vermieter kündigen wenn ich mir gegen seinen Willen Katzen zulege ?

Dir wird nichts bleiben, als die Ansprüche gesetzlich durchzusetzen.

Die Ansicht des Vermieters, wegen der Größe der Wohnung wäre ein Haltung Tierquälerei ist kein hinreichender Grund.

Grob wird davon ausgegangen, eine Fläche von 15 m² die man der Katze zur Verfügung stellen kann, ist ausreichend groß.

Ob eine mögliche Kündigung bestand hat, weil Du ohne fehlendes Einverständnis die Tiere anschaffst, diese Verweigerung ab als nicht hinreichend angesehen wird ...

Kann man "austesten" :-)

Wenn das so im Mietvertrag steht dann ist das wohl leider so, wenn er nein sagt dann darfst du die Katzen nicht in dieser Wohnung halten.

Hallo

Ein pauschales Verbot ist ungültig. Bei einer 90qm Wohnung zieht das Argument der Tierquälerei auch nicht, zumindest nicht bei daran bereits gewöhnten Hauskatzen (die draußen oft sowieso nicht mehr lebensfähig wären...)

Eventuell kann dein Vermieter die erhöhte Abnutzung der Wohnung als Argument vorbringen...

Vorschlag zur Güte: Biete deinem Vermieter an, die erhöhte Abnutzung über einen kleinen Mietaufschlag zu vergüten. Ansonsten müsste das vor Gericht landen, wenn dein Vermieter so weit geht.


thehairytreexxx 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 02:21

Ich hatte ihm mehrere Vorschläge gemacht um ihn ein wenig umzustimmen...

Dass Katzen stinken und den Parkettboden verkratzen kam auch auf ...das sind aber meiner Meinung nach alles Dinge die man so pauschal ja nie sagen kann...

0
DerSchokokeks64  28.07.2019, 02:25
@thehairytreexxx

SchreibDein Vermieter muss sachliche Gründe vorbringen, das hat er getan. Diese Gründe müssen auch andere oder die Wohnung als ganzes stören.

Wenn die Nachbarn die Katze nicht riechen können und nicht gestört werden, zieht das nicht. Der Geruch lässt sich nach der Katze bei Neuvermietung ja einfach entfernen, verglichen z.B. zu Zigarrettenrauch.

0
DerSchokokeks64  28.07.2019, 02:27
@DerSchokokeks64

schreib ihm, dass du ihn finanziell vergüten kannst (ohne genauen Betrag erstmal) und dass keine anderen Bewohner gestört werden. Wenn er es schriftlich hat, kann er darüber nachdenken und muss dir nicht schnell pauschal absagen, weil du vor seiner Nase stehst...

0
DerSchokokeks64  28.07.2019, 02:38
@thehairytreexxx

Aus Prinzip nicht ist rechtlich nicht ok...

So eine Sache muss im Einzelfall entschieden werden, sagt der BGH. Leider können wir hier auch nicht abschließend urteilen, da wir die Wohnung, das Haus und die Katze kennen müssten.... ein Gericht würde im schlimmsten Fall sogar Ordnerdicke Gutachten machen lassen....

Wenn du mutig bist, probierst du es einfach so und hoffst, dass dein Vermieter nicht klagt... das kommt auf diene Lage an, wie schnell du eine andere Wohnung finden könntest und ob du eine Rechtschutz hast.

0

So gesehen Ja. Er muss ein Grund nennen um es zu Verbieten. Z.B. wenn sich ein Nachbar im Haus gestört fühlt.

Du kannt natürlich einen Rechtsweg einschlagen.

Dir muss dann aber bewusst sein das euer Vertrauen gestört ist.

Es wird zudem schwirig weil der Vermieter nunmal gesagt habt nach Absprache. Sagt er nein ist es nein. Der Vemieter hat das Hausrecht. Ist er der Meinung das Tier könnte die Wohnung zerstören durch z.B. zerkratzen seines Eigentums kann er nein sagen.