Muss ich nach Auszug die verlegten Platten die mit dem ok vom Vermieter genehmigtwurden wieder entfernt?

2 Antworten

Ich seh das etwas anders. Solche Terrassenplatten sind ja nicht dazu da, um hinterher entfernt zu werden. Wenn sie mit der Zustimmung des Vermieters verlegt wurden, dann hat der mM auch die Zustimmung gegeben, dass sie bleiben. Aber da wird man sich wohl streiten müssen - und ob das jeder Richter auch so sieht, ist fraglich.

Ja, das ist okay. Einzige Ausnahme, ihr habt euch nachweislich darauf geeinigt, dass ein Rückbau nicht erforderlich ist. Das müsst ihr aber leider beweisen können.