Muss ich nach Auszug die verlegten Platten die mit dem ok vom Vermieter genehmigtwurden wieder entfernt?
Wir hatten beim Einzug einen Rasenteppich auf unserer 70qm großen Terrasse liegen. Da wir Hunde haben war das nicht so toll. Wir haben unseren Vermieter gefragt ob wir diesen gegen Terrassen Platten aus holz verlegen dürfen. Er hat gesagt das es okay ist. Er ist sogar gekommen und hat sich die fertige Terrasse angeschaut und gesagt das es sehr schön geworden ist. Jetzt wollen wir ausziehen und der Vermieter verlangt das wir die Terrasse in den alten Zustand zurück bauen. Die Terrasse ist nicht mit im Mietvertrag enthalten. Kann er das von uns verlangen. Wir haben 2500 € für das verschönern bezahlt. Und jetzt sollen wir nochmal Geld für nen Rasenteppich bezahlen der dann auf die Terrasse soll. Ist das okay?
2 Antworten
Ich seh das etwas anders. Solche Terrassenplatten sind ja nicht dazu da, um hinterher entfernt zu werden. Wenn sie mit der Zustimmung des Vermieters verlegt wurden, dann hat der mM auch die Zustimmung gegeben, dass sie bleiben. Aber da wird man sich wohl streiten müssen - und ob das jeder Richter auch so sieht, ist fraglich.
Ja, das ist okay. Einzige Ausnahme, ihr habt euch nachweislich darauf geeinigt, dass ein Rückbau nicht erforderlich ist. Das müsst ihr aber leider beweisen können.