Bekomme ich bei dem Tod meines Vaters, der allerdings in Russland verstorben ist, noch Halbwaisenrente?
Er hat 14 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, verstarb jedoch vor einigen Jahren in Russland. Hatte doppelte Staatsbürgerschaft (Russisch und deutsch). Habe ich Anspruch auf Halbwaisenrente?
3 Antworten
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Eigentlich ja. Man muß 5 Jahre Beiträge einbezahlt haben, damit eine Waisenrente gezahlt wird. Das war ja der Fall. Du solltest bei der DRV einen Antrag stellen bzw. zu einer Rentenberatungsstelle gehen (gibt es in jeder Stadt) und dir dort weiterhelfen lassen.
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In den Zuständigen Behörden mal nachfragen
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Um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen, muss gegen den Vater ein Unterhaltsanspruch bestanden haben. Weiterhin darfst du nicht älter als 18 Jahre sein, bzw. 27 Jahre wenn noch in der Ausbildung.
Der Halbwaisenrentenspruch beträgt 10% der Rente auf die der Verstorben selbst einen Anspruch gehabt hätte. Stelle also deine Frage dem Rententräger.
Für einen Waisenrentenanspruch ist ein vorheriger Unterhaltsanspruch völlig unerheblich!!