Muss ich mit diesen Noten den Hauptschulabschluss schreiben?

3 Antworten

ESA (Erster allgemeiner schul abschluss) 1x4

MSA (Mittlerer schul abschluss) 1x5

Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA, früher Hauptschulabschluss)

Das Nachlesen dieser Regelungen ersetzt die Beratung durch die Lehrkräfte nicht!

 

Zentrale Abschlussprüfung

am Ende des 9. Schuljahres

auf Antrag der Eltern

in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (mündlich u. schriftlich)

Themenorientierte Projektarbeit

mündliche Prüfung auf Antrag oder bei Aussicht auf Verbesserung (max. 2 Prüfungen, nicht in Englisch)

Die Klassenkonferenz kann zur Teilnahme an der ESA-Prüfung verpflichten.

 

Zuerkennung des Abschlusses

Der Abschluss (ESA) wird zuerkannt, wenn der/die Schüler/in

an der Abschlussprüfung ESA teilgenommen hat und in nicht mehr als

einem Fach eine Endnote erreicht, die schlechter als ‚ausreichend’ und

keine Endnote ‚ungenügend’ ist,

ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung ESA in die Jahrgangsstufe 10 versetzt wird.

 

Versetzung in die 10. Klasse

Versetzt in die Klasse 10 wird,

wenn die Leistungen im ESA in nicht mehr als in einem Fach

schlechter als ‚befriedigend’ und kein Fach mit ‚mangelhaft’ oder

‚ungenügend’ bewertet ist.

wer auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses ohne Prüfung in

nicht mehr als einem Fach schlechter als die Endnote ‚ausreichend’ und

keine Endnote ‚ungenügend’ erzielt hat.

auf Beschluss der Klassenkonferenz, wenn diese der Auffassung ist,

dass der/ die Schüler/in in der 10. Klasse erfolgreich mitarbeiten kann.

 

Wiederholung

Eine Wiederholung der 9. Klasse ist möglich

bei Nichtversetzung in Jahrgang 10 ohne ESA-Prüfung

bei Nichtbestehen der Prüfung zum ESA

 

Mittlerer Schulabschluss (MSA, früher Realschulabschluss)

Das Nachlesen dieser Regelungen ersetzt die Beratung durch die Lehrkräfte nicht!

 

Zentrale Abschlussprüfung

Nach 10 Schuljahren 

nur

durch zentrale Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (mündlich u. schriftlich)

Themenorientierte Projektarbeit (Jahrgang 9)

mündliche Prüfung auf Antrag oder bei Aussicht auf Verbesserung (max. 2 Prüfungen, nicht in Englisch)

Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend (GemVO §7,6), außer

Klassenkonferenz kann von der Teilnahme auf Antrag der Eltern in 10.1

(GemVO §7.7) befreien (ein Abschlusszeugnis MSA ist dann

ausgeschlossen!)

 

Zuerkennung des Abschlusses

Der Abschluss (MSA) wird zuerkannt, wenn der/die Schüler/in
erfolgreich an der Abschlussprüfung MSA teilgenommen hat und in nicht
mehr als einem Fach eine Endnote erreicht, die schlechter als
‚ausreichend’ und keine Endnote ‚ungenügend’ ist.

 

Versetzung in die Oberstufe

Versetzt in den Jahrgang 11 wird,

wenn auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses (MSA) in nicht

mehr als einem Fach schlechter als die Endnote ‚befriedigend’ und keine

Endnote mit ‚mangelhaft’ oder ‚ungenügend’ bewertet ist.

oder auf Beschluss der Klassenkonferenz, wenn diese der Auffassung

ist, dass der/ die Schüler/in in der 11. Klasse erfolgreich mitarbeitet.

oder wenn die Leistungen im Ganzjahreszeugnis auf dem Niveau zum

Erwerb der Hochschulreife (gymnasiales Niveau) in nicht mehr als einem

Fach schlechter als ‚ausreichend’ und in keinem Fach mit ‚ungenügend’

benotet ist

 

Wiederholung

Eine Wiederholung der 10. Klasse ist möglich

bei Nichtversetzung in Jahrgang 11 ohne MSA-Prüfung

bei Nichtbestehen der Prüfung zum MSA

 

Fachhochschulreife

Keine zentrale Abschlussprüfung

nach dem 12. Schuljahr

 

Zuerkennung des Abschlusses

Einbringen von Noten aus dem 12. Schuljahr

Nachweise eines praktischen Anteils, z.B. Praktikum oder Berufsausbildung

 

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Zentrale Abschlussprüfung

nach 13 Schuljahres

vier bis fünf Prüfungsfächer, davon drei schriftlich

 

Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife

Einbringen der Noten aus der Qualifizierungsphase

Einbringen der Noten aus der Abiturprüfung

Welches Bundesland, welche Schulform?


ChanelMyLove 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 18:25

Hamburg, Realschule