Muss ich mit diesen Noten den Hauptschulabschluss schreiben?
Also ich hab einige Fragen
Zu Beginn, wir kriegen morgen Zeugnisse und ich weiss sogut wie alle Noten und es ist ja so das wenn man ein Real oder Gymnasium notenschnitt hat, man den Hauptschulabschluss nicht schreiben muss und ich hab in den fächern Englisch, Deutsch, Natur, Physik, Geschichte&Geografie bisher nur 2 & 3 aber bei fächern die jz nich so übertrieben wichtig sind (ausser mathe) hab ich nur 4, (also in Sport, AuB (Arbeit und Beruf), Kunst & Mathe), muss ich mit diesen Noten noch den Hauptschulabschluss schreiben? Und steht es jz am ende der 8. Klasse fest wer den Hauptschulabschluss schreiben muss oder erst im Halbjahr Zeugnisse der 9. Nächstes Jahr? Und kommt es bei der Entscheidung wer den Hauptschulabschluss schreibt bei den Noten um die Fächer an oder wirklich bei den Noten? Weil bei den meist schriftlichen fächern wo man auch richtige arbeiten und so schreibt hab ich ja gute Noten und in den weniger wichtigen wie Kunst, Sport oder AuB schlechte, is das schlimm obwohl die nich so wichtig sind?
3 Antworten
ESA (Erster allgemeiner schul abschluss) 1x4
MSA (Mittlerer schul abschluss) 1x5
Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA, früher Hauptschulabschluss)Das Nachlesen dieser Regelungen ersetzt die Beratung durch die Lehrkräfte nicht!
Zentrale Abschlussprüfung
am Ende des 9. Schuljahres
auf Antrag der Eltern
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (mündlich u. schriftlich)
Themenorientierte Projektarbeit
mündliche Prüfung auf Antrag oder bei Aussicht auf Verbesserung (max. 2 Prüfungen, nicht in Englisch)
Die Klassenkonferenz kann zur Teilnahme an der ESA-Prüfung verpflichten.
Zuerkennung des Abschlusses
Der Abschluss (ESA) wird zuerkannt, wenn der/die Schüler/in
an der Abschlussprüfung ESA teilgenommen hat und in nicht mehr als
einem Fach eine Endnote erreicht, die schlechter als ‚ausreichend’ und
keine Endnote ‚ungenügend’ ist,
ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung ESA in die Jahrgangsstufe 10 versetzt wird.
Versetzung in die 10. Klasse
Versetzt in die Klasse 10 wird,
wenn die Leistungen im ESA in nicht mehr als in einem Fach
schlechter als ‚befriedigend’ und kein Fach mit ‚mangelhaft’ oder
‚ungenügend’ bewertet ist.
wer auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses ohne Prüfung in
nicht mehr als einem Fach schlechter als die Endnote ‚ausreichend’ und
keine Endnote ‚ungenügend’ erzielt hat.
auf Beschluss der Klassenkonferenz, wenn diese der Auffassung ist,
dass der/ die Schüler/in in der 10. Klasse erfolgreich mitarbeiten kann.
Wiederholung
Eine Wiederholung der 9. Klasse ist möglich
bei Nichtversetzung in Jahrgang 10 ohne ESA-Prüfung
bei Nichtbestehen der Prüfung zum ESA
Mittlerer Schulabschluss (MSA, früher Realschulabschluss)
Das Nachlesen dieser Regelungen ersetzt die Beratung durch die Lehrkräfte nicht!
Zentrale Abschlussprüfung
Nach 10 Schuljahren
nurdurch zentrale Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (mündlich u. schriftlich)
Themenorientierte Projektarbeit (Jahrgang 9)
mündliche Prüfung auf Antrag oder bei Aussicht auf Verbesserung (max. 2 Prüfungen, nicht in Englisch)
Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend (GemVO §7,6), außer
Klassenkonferenz kann von der Teilnahme auf Antrag der Eltern in 10.1
(GemVO §7.7) befreien (ein Abschlusszeugnis MSA ist dann
ausgeschlossen!)
Zuerkennung des Abschlusses
Der Abschluss (MSA) wird zuerkannt, wenn der/die Schüler/in
erfolgreich an der Abschlussprüfung MSA teilgenommen hat und in nicht
mehr als einem Fach eine Endnote erreicht, die schlechter als
‚ausreichend’ und keine Endnote ‚ungenügend’ ist.
Versetzung in die Oberstufe
Versetzt in den Jahrgang 11 wird,
wenn auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses (MSA) in nicht
mehr als einem Fach schlechter als die Endnote ‚befriedigend’ und keine
Endnote mit ‚mangelhaft’ oder ‚ungenügend’ bewertet ist.
oder auf Beschluss der Klassenkonferenz, wenn diese der Auffassung
ist, dass der/ die Schüler/in in der 11. Klasse erfolgreich mitarbeitet.
oder wenn die Leistungen im Ganzjahreszeugnis auf dem Niveau zum
Erwerb der Hochschulreife (gymnasiales Niveau) in nicht mehr als einem
Fach schlechter als ‚ausreichend’ und in keinem Fach mit ‚ungenügend’
benotet ist
Wiederholung
Eine Wiederholung der 10. Klasse ist möglich
bei Nichtversetzung in Jahrgang 11 ohne MSA-Prüfung
bei Nichtbestehen der Prüfung zum MSA
Fachhochschulreife
Keine zentrale Abschlussprüfung
nach dem 12. Schuljahr
Zuerkennung des Abschlusses
Einbringen von Noten aus dem 12. Schuljahr
Nachweise eines praktischen Anteils, z.B. Praktikum oder Berufsausbildung
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Zentrale Abschlussprüfung
nach 13 Schuljahres
vier bis fünf Prüfungsfächer, davon drei schriftlich
Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
Einbringen der Noten aus der Qualifizierungsphase
Einbringen der Noten aus der Abiturprüfung
Welches Bundesland, welche Schulform?
Dann lies mal hier, ab S. 18:
http://www.ggg-hamburg.de/Inhalt/GS-in-HH.pdf