Muss ich mir den Denkmalschutz für mein Haus gefallen lassen?
seit über 30 Jahren wohne ich in meinem Eigenheim (Baujahr 1957/58). Habe viel Geld investiert, indem ich Wärmedämmung und neue Fenster mit Isolieverglasung einbauen ließ. Seit 1995 sind mein Haus und die in der Nachbarschaft unter Denkmalschutz gestellt worden. Das bedeutet, dass ich für jede kleine Veränderung außen am Haus eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde einholen muss. Ich fühle mich ein Stück enteignet und frage mich, ob es überhaupt zulässig ist, Eigentümern, die ein Haus ohne Denkmalschutz erworben haben, den Denkmalschutz im Nachhinein bzw. Jahre nach dem Erwerb aufzubürden? Es stehen nämlich wieder Entstandsetzungen an, die ich nicht gerne unter Zwang der Denkmalschutzbehörde machen lassen möchte. Mit frdl. Grüßen Kamimal
4 Antworten
Das ist alles rechtlich möglich, ist keine Enteignung, sondern im Rahmen der grundgesetzlichen Regelungen zur "Sozialbindung des Eigentums".
Das hat den Vorteil, dass Du alle Baukosten zu 90% von der Steuer absetzten kannst. Lass Dich von dem Landesamt für Denkmalschutz und den Denkmalschutzbehörden darüber informieren.
Denkmalschutz ist ein Kreuz für die Eigentümer, aber da kannst du nichts machen, Es gibt aber vom Staat Zuschüsse und billige Kredite, für denkmalgeschützte Häuser, erkundige dich mal bei der Baubehörde oder beim Architekten
wenn dein haus unter denkmalschutz steht, musst du dir das leider gefallen lassen. damit haben viele zu kämpfen, die so ein gebäude haben. der denkmalschutz kann verlangen, dass der gesamteindruck des gebäudes nicht verändert wird.
Denkmalschutz für Baujahr 1957? Willst du uns veräppeln?
Mit welcher Begründung wurde dein haus als Denkmalschutzwürdig befunden?
Einzelentwurf vom Hundertwasser oder so?
Inzwischen werden schon Bauten aus den 70er Jahren unter Denkmalschutz gestellt; bestimmt aber keine Dekorationselemente von Hundertwasser.