Muss ich mich irgendwie melden oder selbstständig machen wenn ich im Internet Geld verdiene?

5 Antworten

Wenn ausgezahlte Provisionen ggf. vorab versteuert wurden, dann könnte es in Ordnung sein. Ansonsten interessiert das Finanzamt natürlich nicht die Höhe des Einkommens. Es zählt allein die GEWINNERZIELUNGSABSICHT. Man darf als Gewerbetreibender nämlich auch Minus machen (was auch vorteilhaft sein kann), und ist trotzdem "meldepflichtig". In dem Fall ist man dann halt nur ein schlechter Kaufmann. Aber negative Ergebnisse gehören ja wie gesagt auch mal dazu - insbesondere in Anfangsphasen. Das heisst aber noch lange nicht, dass man machen kann was man will.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Du müsstest.

Es gibt keinen Freibetrag.

Nur wenn man es selten macht, ist es gewerbefrei.

Es ist immer dem Finanzamt zu melden.

Es wird immer dem Einkommen zugeschlagen, es kann trotzdem steuerfrei sein, aber sie wollen es wissen.

Hallo Anna,

wenn du sowas regelmäßig machst, mit dem Ziel Geld zu verdienen, dann musst du ein Gewerbe anmelden.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, für den Einstieg, ein Kleingewerbe anzumelden.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wenn es nur geringe Beträge sind, dann reicht es, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung