Muss ich meine vorläufige Autoversicherung bezahlen wenn ich den Preis erst Monate danach gelernt habe?
Ich habe vor kurzem von Spanien nach Deutschland umgezogen. Weil meine spanische Versicherung bald ablaufen wurde habe bei Generali ein eVB bekommen und ein verbales Angebot. Mit dem eVB habe ich das Auto zugelassen, und dann wochenlang nichts gehört während meine Spanische Dokumente von Generali überprüft wurden für meine SF-Einstüfung. Dann habe ich ein Angebot per Mail gekriegt der verrückt teuer wahr, und auch stark abweichte von was ich vorher gehört hatte. Ich habe dan auf ADAC gewechselt und jetzt erst habe ich den Versicherungschein von Generali gekriegt, wo die auch 600 euro für 3 Monate verlangen. Ich hatte während diese Zeit auch kein Unfall.
Was passiert wenn ich mich weige zu bezahlen? Auch wenn ich jetzt eine Versicherung habe, konnte es für das Landratsamt sein dass ich 3 Monate ohne Versicherung gefahren habe?
3 Antworten
Auch der vorläufige Kfz-Haftpflichtversich.schutz ist leider nicht kostenlos...
Bei den Kurzzeitkennzeichen z.B. kostet der Tag Kfz-Haftpflichtversich.schutz (ohne SF-Klasse berechnet!) so ca. 20€ pro Tag; also für ein 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen mußt du ohne SF-Rabatt ca. 100€ bezahlen für den Kfz-Haftpflichtschutz :-((
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Du warst in den drei Monaten versichert.
Und musst zahlen!
Entweder freiwillig oder es geht ins Mahnverfahren und der Gerichtsvollzieher steht dann irgendwann vor der Tür!
die Zeit wo du versichert warst musst du selbstverständlich bezahlen