Muss ich mein Kennzeichen ändern, wenn ich in einen neuen Landkreis ziehe (z.B. München [M] -> Fürstenfeldbruck [FFB])?

9 Antworten

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wechsel ist nicht mehr notwendig, du kannst dein altes nummernschild behalten.

allerdings musst du trotz alledem im zulassungsbezirk eine ummeldung vornehmen, also brauchst du wie gewohnt:
fahrzeugbrief, fahrzeugschein, tüv, perso und versicherungsbestätigung.


als mitarbeiter einer kfzulassungsbehörde: du kannst dein kennzeichen behalten. gehmit dem fahrzeugschein, deinem geänderten ausweis auf die neue zulassungsbehörde und melde dort das fahrzeug um. kostet 17,50 euro. solange das fahrzeug zugelassen ist, kannst du das kennzeichen behalten, egal wie oft du umziehst. soblad du das fahrzeug abmeldest oder ein neues fahrzeug anmeldest, musst du das kennzeichen dieser zulassungs behörde verwenden. schau auf der website nach, ob du das fahrzeug vorführen musst oder die kennzeichen zur kontrolle vorlegenmusst.

Das ist richtig - das war eine der wenigen sinnvollen Aktionen des letzten Verkehrsinisters Ramsauer: man kann ein bereits zugelassenes Fahrzeug mit dem bestehenden Kennzeichen in einen anderen Landkreis mitnehmen.


DocSchneider  28.05.2016, 10:15

Mir gefällt diese Regelung z.B. gerade nicht

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dein Münchner Kennzeichen kannst behalten, must aber trotzdem ummelden, sonst kämen die Knöllchen an die alte Adresse

Das ist seit Januar 2015 möglich

Das Nummernschild kannst du lassen :)

Auf den Papieren muss es aber geändert werden!

Gruß Mari1000 :)