Deutsches Fahrzeug in der Türkei anmelden und in Deutschland fahren
Hey,
hoffe, mir kann da jmd. helfen. Meine Eltern haben nun einen Zweitwohnsitz in der Türkei. Sie möchten ein Auto (Golf VI) dort anmelden, aber in Deutschland fahren (wenn Sie hier sind). Meine Frage: Kann man ein Auto, welches in TR zugelassen ist und der Besitzer auch in der Türkei wohnt, das Auto durchgehend (mit TR Kennzeichen) in Deutschland fahren?
Schonmal Danke! :)
5 Antworten
Ja das geht, wenn Deine Eltern es benutzen, nicht wenn es ein hier gemeldeter ständig benutzt. Beispiel aus der Praxis. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland haben ein Haus in Spanien und bringen Ihr deutsches auto dorthin. Da der Hauptwohnsitz in Deutschland ist, hat das Auto am Wochenendhaus in Spanien ein deutsches Kennzeichen. Man darf es nur nicht einem Spanier zur dauernden Nutzung überlassen.
Hauptwohnsitz der Eltern und Standort des Fahrzeugs ist in Deutschland, daher geht es nicht.
Meiner Meinung nach widerspricht sich einerseits:
in Deutschland fahren (wenn Sie hier sind)
und
der Besitzer auch in der Türkei wohnt
mit andererseits
durchgehend (mit TR Kennzeichen) in Deutschland fahren
Also, Auto wäre in der Türkei zugelassen u. versichert usw. Fahrzeuginhaber ist auch in der Türkei gemeldet. Das Auto würde dann hier in Deutschland bleiben und eben gefahren werden.
als mitarbeiter einer kfz-zulsssungsbehörde: das geht nicht. wenn das fahrzeug dauernd in deutschland gefahren wird, musst du esin deutschland anmelden. sonst ist es steuerhinterziehung.
https://www.google.de/search?q=Deutsches+Fahrzeug+in+der+T%C3%BCrkei+anmelden+und+in+Deutschland+fahren&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gws_rd=cr&ei=5zJRUt2CNYSs0QWl-YDoDQ