Muss ich den Kühlschrank ersetzen?
Ich wohne seit 8 Jahren in einer Wohnung und zahle einen Zuschuss von 40 Euro im Monat um die Ebk nutzen zu können, soweit so gut.
Jetzt ist vor einiger Zeit der Kühlschrank kaputt gegangen (kühlt nicht mehr), was auf das Alter zurückgreift. Der Vormieter hatte die Ebk eingebaut und lebte 2 Jahre laut Vermieterin in der Wohnung.
Ich habe natürlich der Vermieterin telefonisch bescheid gegeben dass der Kühlschrank defekt ist, jedoch möchte sie ihn weder reparieren lassen noch ersetzen, da dies meine Aufgabe wäre. Ist das denn so?
Anbei die Nebenklausel als Bild im Mietvertrag.
4 Antworten
Die Küche ist Bestandteil der Mietsache, für die du sogar extra zu zahlen hast. Die Klausel dürfte im Ernstfall keinen Bestand haben.
Rechne mal aus, wieviel du in den acht Jahren für die Nutzung einer alten, gebrauchten Küche bezahlt hast. (40*12*8)
Zur Mietsache gehörig ist es Aufgabe des Vermieters, diese während der Mietzeit im gebrauchfähigen Zustand zu erhalten. So das Gesetz. Dem entgegenstehende im Mietvertrag klausulierte Vereinbarungen zu Lasten desMieters sind unwirksam.
Stelle dem Vermieter eine Frist zur Wiederherstellung (Reparatur oder gleichwertiger Ersatz) der Gebrauchsfähigkeit und kündige an, dass du bei Verzug selbst für Ersatz/Reparatur sorgen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen wirst.
Zitat
Kühlschrank als Mietsache
War die Küche mitsamt Kühlschrank bei Einzug bereits vorhanden und stehen im Eigentum des Vermieters, so gelten sie als Teil der Mietsache als mit vermietet und der Vermieter hat aufgrund seiner Instandhaltungspflicht die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu tragen.
Ich bin Vermieter und ganz klar: der Kühlschrank, sofern nicht ausgeschlossen, ist Mietsache und muß vom Vermieter ersetzt werden
Ja, schriftlich ist immer besser (Nachweis) und auch 2 Wochen max Zeit geben
Und wenn sie dann trotzdem noch nein sagt? Dann zum Mieterbund?
Danke! Schreibe ich da am besten einen Brief an die Vermieterin? Was würdest du mir raten?