Muss ich ein Wertgutachten eines Haus & Grund Akzeptieren als Miterbe?
Ich bin Haupterbe geworden mit 2 anderen mit erben (Erbgemeinschaft) jz wurde schon ein Gutachten erstellt von Haus & Grund , Auftraggeber waren die anderen 2 und ich bin mit dem Gutachten unzufrieden kann ich selbst ein komplett neues gegen gutachten erstellen lassen ?
5 Antworten
Klar kannst du einen weiteren Gutachter bestellen und bezahlen. Nur was bringt es, wenn deine Miterben nicht bereit sind, mehr zu bezahlen?
Dann kann die Erbengemeinschaft sich nicht einigen, kann nicht auseinandergesetzt werden.
Man verkauft das Haus entweder auf dem freien Markt oder einer betreibt die Versteigerung zu Aufhebung der Gemeinschaft. (um sich dann anschließend über die Verteilung des Erlöses zu streiten)
Du und all deine Miterben können so viele Gutachten erstellen lassen, wie ihr wollt. Sofern ihr euch nicht einigen könnt, wird halt dann irgendwann die Kostenlast für die Gutachten vermutlich den Wert des Nachlasses übersteigen.
Geht es vor Gericht, wird das Gericht wiederum ein separates Gutachten erstellen lassen. Also bitte einigt euch einfach auf einen Gutachter.
ich bin mit dem Gutachten unzufrieden
Da du doch der Haupterbe bist - ist es dir zu hoch ausgefallen, und du ärgerst dich, weil du deinen Miterben entsprechend hohe Summen auszahlen musst?
Nein, sondern das sämtliche vorgerichtlichen Parteiengutachten wertlos sind, wenn es vor Gericht geht. Sie sind dann hinfällig, und das Geld sinnlos zum Fenster rausgeworfen.
Nein im gegenteil sie wollen mich auszahlen , und ich finde die summe zu niedrig wir 3 sind Haupterben.
Du kannst auch zehn Gutachten machen lassen. Erwarte allerdings keine allzu großen Unterschiede. Die Berechnung folgt immer dem gleichen Schema und den gleichen Kriterien. H&G ist ausserdem seriös.
Geld regiert die Welt ich denke schon das man einen Gutachter Bestechen kann der nicht in unmengen trickst , dennoch einiges schlecht spricht zu gunsten der anderen @Guekeller
Du kannst so viele Gutachten erstellen lassen wie du dir leisten kannst.
Ob die anderen Erben die aber akzeptieren ist fraglich.
Klar, auf deine Kosten auf jeden Fall......
ob die anderen das dann anerkennen (müssen) wird wohl ein Gericht entscheiden.
Geht es vor Gericht, wird das Gericht wiederum ein separates Gutachten erstellen lassen. Also bitte einigt euch einfach auf einen Gutachter.
Vom Gericht das Gutachten fällt dem entsprechen niedriger aus oder wie kann ich das verstehen ? haben sie das gemeint ? @FordPerfect