Darf ich legal meinen eigenen Eistee verkaufen ohne Gewerbe anzumelden?

4 Antworten

Logischerweise dürft ihr das nicht ohne Gewerbe.

Bei Lebensmitteln wäre ich ganz vorsichtig. Da brauchst du so viele Prüfungen und Lizenzen für...

Ohne Gewerbe geht schon mal nichts. Dürfte auch total schwierig werden. Erstmal musst du als Elternteil einen Antrag bei den tollen Familien Gericht einreichen ( da gibts keine Formulare) da müsst ihr ein ,,Wunsch” äußern.. anschließend sollte der Spaß genehmigt werden.. (dauert arsch lange) kommt dann das Finanzamt an.. da er ja steuern für seinen Gewinn bezahlen muss. Dort bekommt ihr dann ein Bescheid.. wo er jährlich ab einen bestimmten Jahre Satz doppelt draufzahlen darf.. macht er das nicht.. steht euch aber das Finanzamt auf den Hals. (Außerdem unwahrscheinlich das es genehmigt wird.. er ist 12 bis der Käse durch ist, ist er bestimmt 16-17-18) ach ja ein patent müsst ihr auch anmelden wegen den Namen.. der darf ja nicht schon exestieren.. dann kommen noch die Produktion dazu.. da müsst ihr ein Unternehmen finden das euch dieses Zeug produziert.. außerdem kommt noch ein Designer Beratung und Anwälte dazu.. die wollen auch alle ihr Geld 🙃 Buchhalter etc dürft ihr auch noch Finanzieren.. ihr habt sozusagen eigentlich so viele Ausgaben

Mein Sohn ist 12 Jahre alt und möchte Eistee verkaufen und darf er das legal oder müssen wir Gewerbe anmelden?

Selbstverständlich.

Das ist gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du, nicht Dein 12-Jähriger Sohn, musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Auf die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gehe ich jetzt mal nicht ein.

Wenn wir kein Gewerbe anmden und trotzdem verkaufen was sind da dann die Konsequenzen?

Im besten Fall eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall eine Haftstrafe, sollte der Eistee lebensmittelrechtlich nicht in Ordnung sein und jemanden schädigen.

Also lass es!

Da wid die Lebensmittelkontrolle (und Gesundheitsamt) nicht mit einverstanden sein denn selbstgemachte Getränke und Speisen darf man nur mit einer Genehmigung draussen verkaufen.

Schon aus hyghienischen und gesundheitlichen Aspekten.