Muss ich diese Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden?

2 Antworten

In allen Bundesländern ist die Nutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus erlaubnispflichtig. Auch wenn Parkanlagen straßenrechtlich nicht zwingend öffentlich (gewidmet) sind, stehen sie dich dem Gemeingebrauch zur Verfügung. Zuständig dürfte hier eher das Grünflächenamt sein. Darüber hinaus findet das Treffen im Interesse eines Herstellers für Baby-/Kinderbedarf statt, es ist also als Werbeaktion zu werten. Dafür gibt es in den meisten Komunen zusätzliche Anforderungen.

Die Erlaubnis wird ziemlich sicher kostenpflichtig und - weil Werbeaktion und nicht gemeinnützig - auch teurer sein. Der Veranstalter/Erlaubnisnehmer übernimmt zudem die Haftung für eventuelle Schäden und spätere Reinigungskosten. 

Holst Du keine Erlaubnis ein, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Bei uns in Schleswig-Holstein sind für derartige unerlaubte Nutzungen Bußgelder bis zu 2.500 € vorgesehen.

Versammlungsrecht ist Ländersache. Daher kann man dir nicht generell antworten.

Meiner Einschätzung nach würde ich es lieber anmelden. Das kostet zumindest bei uns nichts und damit bist du auf der sicheren Seite.

Grüße

Lumi


Woelkchen1984 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 23:07

Ist es möglich dass das Treffen öffentlicherseits verweigert werden darf oder könnten Kosten für mich anfallen?

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