Muss ich die Pflanzen meines Nachbarn im Zaun dulden?

6 Antworten

Hallo,

man kann etwas juristisch-formal betrachten oder mit einer gewissen emotionalen Intelligenz.

Wenn wir Deutschen uns als "Rechthaber", die mit ihrer Umwelt / Nachbarschaft überwiegend formal-juristisch kommunizieren, verhalten, kann das schnell zu einer Karikatur werden. So sehen uns unsere europäischen Nachbarn ja auch teilweise und berichtend schmunzelnd über diese typisch deutschen Verhaltensmuster.

Da dies ein nationales Problem zu sein scheint, sollten wir vielleicht Forschungsgelder frei machen, um uns mit dem korrekten Pflanzen-Wuchs-Verhalten zu befassen. Pflanzen sollten lernen, in cm und mm zu denken und sich entsprechend anpassen. Das bekommen wir mit etwas Gen-Manipulation sicher auch hin.

Ein weiterer Schritt wäre dann die Anpassung von Tieren und Pflanzen an aktuelle rechtliche Vorschriften, möglichst updatefähig.

Es gibt viel zu tun - packen wir`s an :-)

PS:  mein Wein rankt auch in des Nachbars Garten. Er freut sich über köstliche Trauben und was ihm zu viel ist, schneidet er ab. Wir könnten im Zuge einer Beschäftigungstherapie aber auch ein Problemfall daraus machen, im Sinne von Bodo Bach "... ich hätte da gern mal ein Problem..."

LG Jürgen




Das musst du nicht dulden. such als erstes mal das gespräch mit deinem nachbarn falls das nicht klappen sollte wende dich an die zuständigen behörden. ;D

Nein, musst Du nicht. Der Nachbar muss in Absprache mit Dir seine Pflanzen eigenverantwortlich zurückschneiden!

LG

Ja musst du, der Zaun ist eine Grenze auf die beide betroffenen Anspruch haben


peppiline 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 00:40

der Zaun steht auf meinem Grundstück, er hat einem eigenen davor

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Hallo peppiline,

im Bezug aug Deine Frage finden die beiden folgenden Paragraphen des BGB Anwendung:

§ 910 BGB - Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

und

§ 1004 BGB -  Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Das heißt, wenn die überhängenden Weinreben die Benutzung Deines Grundstücks beeinträchtigen, kannst Du Deinen Nachbarn eine Frist für die Entfernung der überhängenden Weinreben setzen und wenn er innerhalb der gesetzten Frist nicht tätig wird, kannst Du die überhängenden Weinreben selber abschneiden oder eine Firma hiermit beauftragen. Für die Kostenübernahme währe dann Dein Nachbar verpflichtet.

Dir steht sogar das Recht zu, auf Unterlassung zu klagen.

Sinnvollerweise

  • sollte man sich mit dem Nachbarn gütig einigen und
  • man sollte die ohnehin völlig überlasteten Gerichte nicht mit sowas belasten  

Meiner Meinung nach gibt es nichts schlimmeres als diese Nachbarschaftskriege.

Mit ein wenig Toleranz lässt es sich im allgemeinen sehr gut mit der Nachbarschafft leben.

Schöne Grüße
TheGrow


peppiline 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 12:48

Danke für diese Antwort, aber was genau ist mit Beeinträchtigung gemeint. An und für sich bin ich ja nicht direkt beeinträchtigt, ich will nur nicht, das mein Zaun als Rankhilfe  genutzt wird und dadurch kaputt geht

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TheGrow  06.08.2017, 13:24
@peppiline

Das sehe ich jetzt nicht so als Beeinträchtigung an.

Das Gleiche "Problem" habe ich auch. Aus meinen Sichtschutzzaun ragen auch die Ranken vom Nachbar durch.

Sehe das aber auch nicht wirklich als Problem an. Ich schneide den Überhang halt regelmäßig zurecht.

Bei einer Angehörigen von mir siehts da schon ganz anders aus. Das Nachbargrundstück wird gar nicht gepflegt. Das Gras und die Büsche sind so hoch, dass man da eine Panzerbrigade drin verstecken könnte.

Die Büsche am Grenzzaun ragen mittlerweile einen halben Meter auf das Grundstück meiner Angehörigen über, so dass sie den Weg am Zaun gar nicht mehr benutzen kann und über den Rasen laufen muss. Hier liegt also mit Sicherheit die im § 910 angeführte Beeinträchtigung des Grundstücks vor.

Aber diesen Überhang schneide ich im Laufe der Woche auch komplett ab.

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schleudermaxe  06.08.2017, 07:10

Seit wann gilt hier bei uns das Gesetz?

.... einen Baum darf der Nachbar nicht halbieren, nur weil er wächst und die Äste sind jetzt bei ihm angekommen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

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TheGrow  06.08.2017, 07:15
@schleudermaxe

Möchte ich nicht dementieren, aber nachvollziehen kann ich die Entscheidung nicht, denn sie ist mit dem § 910 des BGB nicht im Einklang.

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