Muss man Möbel wirklich übernehmen, wenn man eine neue Wohnung mieten will?
Ich hatte vorhin ein Gespräch mit einem Mieter, dieser wohnt noch in der Wohnung, die ab dem 01.11 frei wird, ich würde sie gerne haben wollen.
Allerdings heißt es, dass ich seine Möbel übernehmen muss, wenn ich diese Wohnung nehmen möchte. Heißt es wirklich, dass man sie übernehmen MUSS? Mir gefallen diese Möbel nicht, außerdem finde ich sie sehr teuer. Ich brauche auch keine Schränke etc, da ich bereits alles neu gekauft habe, alles wäre somit überflüssig.
Ich meine, man kann doch nicht verlangen, dass Möbel übernommen werden? Muss der Mieter sich nicht darum kümmern, dass eben alle Möbel aus der Wohnung geschafft werden und selbst schauen, was er mit den alten Möbeln tut?
7 Antworten
Hast du mit dem Mieter oder dem Vermieter gesprochen?
Der Mieter muss normal die Wohnung besenrein verlassen.
Der Vermieter wird wohl kaum einen Mieter finden, der vorher die Möbel des anderen teuer ab kaufen muss.
Rede mit dem Vermieter. Wenn der das verlangt ist das mehr als seltsam.
Dann wûrde ich grundsätzlich davon abraten dort in Miete zu ziehen, wer weis was du später noch alles zahlen sollst........
Mußt du nicht. Der aktuelle Mieter hat da auch nicht mitzureden, dein Vertragspartner ist allein der Vermieter.
Zu entscheiden hat das aber der VERMieter und nicht der Mieter.
Sei denn, aktueller Mieter ist gleichzeitig auch der Vermieter.
In dem Fall kann er im Prinzip Bedingungen setzen wie er will.
Aber es zwingt dich ja niemand dazu, eine Wohnung inkl. der Möbel zu nehmen.
Eine gültige Ablösevereinbarung zwischen Vor- und Nachmietern kann nur dann getroffen werden, wenn der jeweilige Vermieter damit einverstanden ist, dass Möbel oder andere Einbauten in der Wohnung verbleiben dürfen. Zudem kann der Nachmieter prinzipiell nicht gezwungen werden, etwas vom Vormieter zu übernehmen – die berühmt-berüchtigte Ausnahme existiert jedoch auch hier.
Ist der Vormieter dazu berechtigt oder verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen, besitzt er quasi das Vorschlagsrecht gegenüber dem Vermieter. In diesen Fällen hat der Vormieter folglich eine solch starke Position, dass er eine verhältnisgemäße Geldforderung durchsetzen kann.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html
Darüber reden Sie ausschließlich mit dem Vermieter, der seine Wohnung nahtlos vermieten möchte und nicht mit irgend einem Mieter, der da einen Möbelhandel aufziehen will.