Muss ich die klasse wiederholen (gymnasium Baden württemberg Klasse 8)?

4 Antworten

Mit nur einer 5 fällt man nicht durch ( zumindest ist das hier in Bayern so )

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GymVersVBWrahmen

Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis1.
der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und

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der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und

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die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note »ungenügend« bewertet sind und

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die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können

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Vier Hacken, alle Voraussetzungen für die Versetzung sind erfüllt. Besser wäre es wenn es gar nicht erst soweit kommen kann das Zweifel bestehen.

Mit einer 5 sollt man nicht durchfallen

Die fünf ist versetzungs relevant aber Ausgleichbar mit einer drei in einem anderen Hauptfach. Guck jetzt in den letzten Monaten deine Noten zu verbessern und mach nächstes Jahr mehr

Das Zeugnis sollte so aber noch ausreichen um weiter zu kommen


DerRoll  19.05.2024, 16:59

In Baden-Württemberg (und in Rheinland-Pfalz) muß ein einzelnes Mangelhaft nicht ausgeglichen werden.

HarmonyZ  19.05.2024, 17:53
@DerRoll

Ich bin in BW zur Schule gegangen und bei uns musste eine 5 im Hauptfach sehr wohl ausgeglichen werden

DerRoll  19.05.2024, 17:53
@HarmonyZ

Ich habe den Gesetzestext aus Baden-Württemberg verlinkt und zitiert.

HarmonyZ  19.05.2024, 15:42

Bei uns war eine 5 nur ausgleichbar mit einer ZWEI in einem anderen Hauptfach