Reparaturkosten - wer zahlt?
Ich werde demnächst meine möblierte Zweitwohnung kündigen. Dazu gehört auch eine gebrauchte Küchenzeile. In die Küchenzeile eingebaut ist eine Waschmaschine, ein älteres Modell. Als ich einzog, habe ich für die Waschmaschine und einen Kühlschrank 200 EUR an den Vormieter bezahlt. Die Waschmaschine ging vor längerer Zeit kaputt. Ich habe sie nicht repariert, da es im Keller eine Hauswaschmaschine gibt. Muss ich die Waschmaschine in meiner Wohnung reparieren, oder nicht? Wer kennt sich damit aus? Als sie kaputt war, nahm sich meine Vermieterin nichts davon an und meinte, es sei meine Angelegenheit.
2 Antworten
Als ich einzog, habe ich für die Waschmaschine und einen Kühlschrank 200 EUR an den Vormieter bezahlt.
Dann ist doch alles klar.
Das Geraffel gehört Dir. Was Du damit machst, liegt in Deinem Ermessen. Und geht was kaputt, kannst Du es reparieren (lassen), oder entsorgen. Natürlich auf Deine Kosten.
Du kaufst dem Vormieter Elektrogeräte ab, die somit in dein Eigentum übergegangen sind und deine Vermieterin soll für die Reparaturkosten deines Eigentums aufkommen?!
Autsch, das tut mehr als nur weh!
Da ich dich ja leider sehr gut kennenlernen durfte, kann so eine debile Denkweise wohl nur von deinem Macho, wie du ihn selbst nennst, kommen.
Bin ich froh, dass ich nicht solche Mieter habe, die nur ihre Rechte kennen und von ihren Pflichten nichts wissen wollen.