Ab wann muss mein Vermieter den alten Kühlschrank ersetzen?
Mein Kühlschrank ist 27 Jahre alt. Seit fast zwei Jahren kämpfe ich mit meiner Vermieterin darum, dass sie den ersetzt. Er vereist sehr schnell, (ich muss nach spätestens einer Woche abtauen) und läuft, bzw. kühlt ohne Unterbrechung. Meine Vermieterin ignoriert die hohen Energiekosten, die für mich entstehen. "Der kühlt ja noch, da muss ich keinen neuen kaufen! Der war mal sehr teuer, der hat damals schon sechshundert Mark gekostet!" Muss ich das akzeptieren oder könnte ich mir selber einen kaufen und eine ratenweise Mietkürzung vornehmen?
3 Antworten
Das heisst Du hast eine möblierte Wohnung gemietet ? Oder der Kühlschrank ist Teil einer Einbauküche, für die Du keinen Abstand gezahlt hast ?
Das ist für mein Verständnis die erste Fragestellung, bevor ich überhaupt auf die Idee käme daß der Vermieter für Ersatz sorgen muß. Näheres sagt da sicher auch der Mietvertrag aus.
Ich kenne das jedenfalls gar nicht. In meiner Wohnung wird das ersetzt, was kaputt geht. Auf meine Kosten.
In Deinem Fal muss auf jeden Fall etwas getan werden, Reparatur oder Ersatz. Jede Woche abtauen ist keine Option mehr.
das gerät scheint auf grund eines defektes am Thermostaten dauernd zu laufen. wenn die vermieterin sich weiter quer stellt:
- bau den kühlschrank aus
- stell ihn deiner vermieterin vor die türe
- besorg dir einen neuen kühlschrank
- kleb an den alten einen Zettel, auf dem steht, sie möge mit ihrem hochweritigen gerät glücklich werden.
lg, Anna
Schmeiß den alten raus und stell ihn in den Keller oder irgendwo hin und kauf dir selbst einen neuen, fertig. Bei Auszug baust du den alten wieder ein. Fertig. Nicht lange fackeln.