Muss ich den Auspuff eintragen lassen?

2 Antworten

Kommt drauf an.

Wenn der Hersteller eine "allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) erwirkt hat (und dem Teil mitliefert, meistens ist dann auch eine entspr. Plakette drauf), kannst Du ihn einfach anbauen. Falls bestimmte Bedingungen für den Betrieb darin vorgegeben sind (z. B., wenn der Endtopf nur für best. Fahrzeugmodelle, oder in Kombination mit best. Auspuffmodellen verbaut werden darf) mußt Du die einhalten. Die ABE für Kontrollen mitzuführen, wäre sinnvoll.

Das neuere "ECE-Prüfzeichen", mit dem hier geworben wird, (sofern das tatsächlich echt ist und die Zulassungsnummer existiert, die Chinesen sind da manchmal recht kreativ mit Erfinden von ähnlichen, aber unrelevanten Kennzeichnungen) ist eine Europäische Regelung und entspricht prinzipiell einer ABE. Also ebenfalls "einfach einbaubar".
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Wenn der Hersteller lediglich ein "Teilegutachten" erstellen hat lassen (und mitliefert), muß der ordnungsgemäße Einbau und die Betriebsbedingungen vom TÜV abgenommen, und aufgrund des TÜV-Gutachtens in den Fahrzeugschein oder die Betriebserlaubnis eingetragen werden.

Wenn nichts davon vorliegt, könnte theoretisch der TÜV ein Gutachten ertellen. Das wird er aber in 90% der Fälle nicht tun, weil auf dem Markt einfach zu viel Billigschrott verkauft wird und der Gutachter keine Möglichkeit hat, mit vertretbarem Aufwand und Kosten verwendete Materialien, Verarbeitung etc. zu überprüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Metallberuf und 40 Jahre Fahrzeugschrauber

Das steht im Gutachten was es dazu gibt.