Muss ich bevor ich Wohngeld beantrage einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 gestellt haben?

4 Antworten

https://www.hartz4.de/hartz-4-wohngeld/

Wohngeld neben dem Arbeitslosengeld zu erhalten, ist nur in einem Fall möglich: Nämlich dann, wenn es sich um das Arbeitslosengeld I (ALG I) handelt. Im Gegensatz zu Hartz 4 sind im Arbeitslosengeld I die Kosten für die Unterkunft nicht pauschal enthalten.Fällt das ALG I also zu gering aus, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Grundsätzlich haben Empfänger von ALG I also, im Gegensatz zu Beziehern von Hartz 4, einen Anspruch auf Wohngeld.

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im Übrigen setzt Wohngeld ein Mindesteinkommen voraus .. erforderliche Anträge (Alg1) müssen also vorher gestellt werden

bei Alg2 gibt es kein Wohngeld - da der Staat ohnehin die (angemessene) Miete zahlt

Musst du nicht, wenn du das benötigte Mindesteinkommen fürs Wohngeld nachweisen kannst und Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum bist.


frodobeutlin100  27.12.2019, 10:30

und woher soll das nachgewiesene Mindesteinkommen kommen, wenn man nicht vorher Alg1 beantragt hat?

bei Alg2 gibt es ohenhin kein Wohngeld

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isomatte  27.12.2019, 11:20
@frodobeutlin100

Das es beim ALG - 2 kein Wohngeld gibt ist mir durchaus klar !

Es gibt aber auch arbeitende Personen, denen ggf.ja eine sogenannte Aufstockung zustehen könnte, die müsste aber vorher ggf.eben nicht beantragt werden, falls das benötigte Mindesteinkommen erreicht würde, dann würde man von der Wohngeldbehörde schon darauf hingewiesen.

Meine Antwort ist doch klar, dass sollte dann auch dem FS - ler klar sein, wenn kein Einkommen durch Arbeit erzielt wird, dann müsste er auch erst vorher ALG - 1 beantragen, damit dann ein Einkommen vorhanden wäre, ob das dann ausreichen würde oder nicht stünde dann wieder auf einem anderen Blatt.

Auch Vermögen könnte da schon ausreichen, denn beim Wohngeld dürfte der Antragsteller selber bis zu 60.000 € haben und jede weitere zum Haushalt gehörende Person nochmal 30.000 € und damit könnte man ja auch schon Einkommen erzielen und den sonstigen Lebensunterhalt mit dem vorhandenen Vermögen decken.

Das müsste man der Wohngeldbehörde dann nur dementsprechend nachweisen.

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nein musst du nicht denn auch wenn jemand sehr niedriges Einkommen hat besteht ggf Anspruch auf aufstockendes Wohngeld

Nein, geht auch wenn man einen Job hat.