Muss ich bei einer ex mitschreiben wenn ich beide vorstunden krank war?

8 Antworten

Moin,

grundsätzlich musst du solche Lernerfolgskontrollen mitschreiben, aber das hängt auch etwas von der fachlichen Situation, von der Lehrkraft und / oder von den sonstigen Umständen ab.

Wenn du fehlst, hast du stets die Pflicht, den versäumten Stoff nachzuholen. Dabei hast du eine „Holpflicht”. Niemand hat dir gegenüber eine „Bringschuld”. Du kannst dich also nicht mit dem Hinweis: »Das hat mir niemand gesagt.« entschuldigen.

Es reicht auch nicht, dass du irgend jemanden fragst: »Was habt ihr in der letzten Stunde gemacht?« und dann oft genug als Antwort erhältst: »Nichts!«, weil du mit Sicherheit davon ausgehen kannst, dass keine Lehrkraft nur so mit der Klasse im Raum herumsitzt, wobei alle aus dem Fenster schauen und an Erbsensuppe denken...
Wenn du solche Antworten wie »Nichts!« erhältst, hast du die Pflicht so lange nachzuforschen, bis du eine vernünftige Antwort bekommst. Notfalls musst du die Lehrkraft selbst fragen (falls alle deine KlassenkammeradInnen zu unfähig sind, sich zu erinnern und dir eine anständige Antwort zu geben).

Da du diese Nachholpflicht hast, hast du grundsätzlich auch nicht das Recht darauf, eine anstehende Überprüfung nicht mitschreiben zu müssen.

Aber von dieser grundsätzlichen Mitschreibpflicht gibt es auch mögliche Abweichungen.

Gnädige und / oder verständnisvolle Lehrkräfte können dir das Mitschreiben erlassen, wenn sie das wollen. Einfordern kannst du das aber - wie gesagt - meistens nicht. Es sei denn, es liegt folgender Grund vor: Wenn du zum Beispiel gerade erst an dem Tag, an dem die Überprüfung geschrieben wird, das erste Mal wieder in die Schule zurück kommst, dann hast du ja noch keine Zeit gehabt, den versäumten Stoff nachholen zu können. Hier greift dann die Überlegung, dass du dich von einer Krankheit erholen sollst und während der Erkrankung nicht die Pflicht hast, den Schulstoff im kranken Zustand nachzuholen. Wenn du aber - sagen wir - nach überstandener Krankheit montags wieder in die Schule gehst, die Überprüfung aber erst am Mittwoch oder Donnerstag ist, hast du diese Ausrede strenggenommen nicht mehr, weil du dann ja den Montag und den Dienstag (und eventuell den Mittwoch) Zeit hattest, das Versäumte nachzuholen. Aber oft sind Lehrkräfte auch in solchen Fällen noch gnädig und kommen dir meist entgegen.

Andere Umstände können im Bundesland, in der Schulform, im Fach oder der Notwendigkeit oder Überflüssigkeit der zu erringenden Note für eine Beurteilung auf dem Zeugnis liegen.

Wenn beispielsweise solche Überprüfungen für die Notenfindung wichtig sind, du aber schon welche versäumt hast und die Möglichkeit für eine Nachprüfung kaum noch gegeben ist, weil die Notenkonferenzen kurz bevor stehen, dann wird eine Lehrkraft kaum bereit sein, dich aus der grundsätzlichen Mitschreibpflicht zu entlassen. Wenn du dagegen in dem Fach gut bist, viele Leistungsnachweise bereits erbracht hast und eine Note mehr oder weniger kaum etwas ausmacht oder wenn es noch Alternativen gibt, dass du den Leistungsnachweis später erbringen kannst, dann kann es viel eher sein, dass du nicht mitschreiben musst...

Du siehst, es ist nicht leicht, hier eine eindeutige Antwort zu geben. Grundsätzlich hast du aber in den meisten Fällen die Pflicht, die Überprüfung mitzuschreiben. Das kann dir erlassen werden, aber du hast fast nie ein Recht darauf.

LG von der Waterkant


DerNamenlose928 
Beitragsersteller
 21.12.2022, 15:57

Danke für die ausführliche Antwort bei uns ist es eigentlich in jedem Fach so das wenn man in der letzten Stunde gefehlt hat das die Note nur zählt wenn sie gut ist. Ich lern am besten zur Sicherheit mal

DedeM  22.12.2022, 07:50
@DerNamenlose928

Das ist bestimmt eine gute Idee...

Viel Erfolg (falls du mitschreibst).

LG und frohe Weihnachten.

Zumindest nicht in Bayern , soweit ich weiß.

Klar,

wird ja nicht nur das der letzten zwei Stunden dran kommen.

Hättest dich ja auch bei Klassenkameraden schlau fragen können

Und wo du dann wirklich nicht weiter weißt, kannst du ja dazu schreiben, dass du in den Stunden nicht da warst

Vllt werden die Antworten dann nicht bewertet.

Nein muss man nicht weil, man die Lehrer meistens über die letzten 6 Stunden eine ex schreiben.

Also in Bayern ist es so

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja. Musst du

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen