Muss ich auf Youtube ein Impressum haben?

8 Antworten

Ich bin hobbymäßig Youtuber und mache pro Video ein paar tausend Klicks. Ich hätte die Möglichkeit meine Videos zu monetarisieren und damit mir eine gutes Taschengeld nebenbei zu verdienen...

Dann mußt du als erstes ein Gewerbe anmelden bei deiner Stadt... nur falls du kein Gewinn beabsichtigst, mußt du kein Gewerbe anmelden:

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.

Sobald du jedoch deinen ersten Euro Gewinn machst, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich😥: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Falls du noch nicht volljährig bist, wird dies ganz schön verdammt aufwändig: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

Nur habe ich gehört, man müsse ein Impressum mit seiner Adresse angeben...

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#homepage_impressum

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  08.03.2020, 16:42

Gibt es da eine andere Lösung...

Siehe letzter Satz in dem Link "Gewerbe von Minderjährigen":

Eventuelle Alternative für den Minderjährigen: Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben. Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.
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Wenn Du ein Impressum haben musst, was mir hier der Fall zu sein scheint, dann muss das Impressum bestimmte Vorgaben einhalten:

Was muss ein Impressum enthalten?

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Daneben hält das Gesetz für verschiedene Gruppen die Pflicht für weitere Angaben bereit. Aber nun erst einmal zu den allgemeinen Anforderungen. Danach muss das Impressum enthalten:

  • den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
  • bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform,
  • die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach),
  • einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
  • ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.

Hältst Du Dich nicht daran, dann kann Dich ein Verstoß bis zu 50.000 Euro kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist korrekt:

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html


TimuGaming  31.03.2021, 12:20

Ein Briefkasten geht nicht ? Der Staat kann einen doch nicht zwingen seine Adresse im Internet zu veröffentlichen

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Ich an deiner Stelle würde kleingewerbe anmelden, Impressumspflicht hast du dann sowieso.

Dann kannst du den Firmennamen angeben auch mit Privatadresse Da passiert nicht ganz so viel.

Ach ja und bevor wir das vergessen den Namen des Kanals im Markenrechtverzeichnis prüfen sonst wirds richtig teuer!

Hört sich nach viel an ist aber nicht so aufwendig.


NoName08154711  08.03.2020, 14:14

Gerade gesehen, er ist 15 Jahre alt.

Da wird das ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts leider nix.

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verreisterNutzer  08.03.2020, 14:49
@NoName08154711

Mag sein aber so ist er vor größeren Repressalien gefait wenn er doch etwas mehr Reichweite gewinnt.

Ich finde es eigentlich schade dasan dazu heute nen Anwalt braucht.

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siola55  08.03.2020, 16:30

Es gibt in D leider kein Kleingewerbe, sondern er muß ein Gewerbe im Nebenverdienst bei seiner Stadt anmelden!

Hört sich nach viel an ist aber nicht so aufwendig...

Irrtum - als Minderjähriger ist das ganze Prozedere verdammt aufwändig: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

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Geh zum Stadthaus Gewerbe anmelden kostet nicht viel dann steht da zwar deine Adresse aber unter nem Firmennamen fällt also nicht auf.


NoName08154711  08.03.2020, 13:26

Und was hat das mit der Impressumspflicht zu tun?

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NoName08154711  08.03.2020, 13:44
@verreisterNutzer

Mir musst Du das nicht schreiben, ich weiß das.

Es ging dem Fragesteller aber nicht darum - obwohl Du natürlich vollkommen Recht hast und er das noch gar nicht berücksichtigt hat - sondern um die Impressumspflicht.

Und die muss er obendrein erfüllen, soviel ist sicher.

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verreisterNutzer  08.03.2020, 13:48
@NoName08154711

Mir ging es mehr darum das Da ein Firmenname drüber steht zwecks des Impressums da kommen die Leute nicht so schnell auf dumme Ideen wie bei privat.

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siola55  08.03.2020, 16:25
@verreisterNutzer

Es gibt in D kein Kleingewerbe; er muß ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden bei der Stadt!

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verreisterNutzer  08.03.2020, 17:56
@siola55

Es gibt kein kleingewerbe? Also muss er sich im Handelsregister eintragen so wie du wahrscheinlich!

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siola55  08.03.2020, 19:53
@verreisterNutzer

Es gibt wohl eine "Kleinunternehmer-Regelung", jedoch kein "Kleingewerbe" in Deutschland 😥

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe " Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 17.500 € pro Jahr (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
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Da hab ich jetzt leider eine sehr schlechte Nachricht für dich. Aus rechtlicher Sicht musst Du bereits jetzt ein Impressum führen.

Deine Überlegung bezieht sich nur auf den gewerblichen Teil der rechtlichen Pflichten. Für diesen Schritt wäre eine Gewerbeanmeldung erforderlich und das Impressum um die Angabe deiner Umsatzsteuer-ID zu erweitern.

Denn tatsächlich bist Du bereits jetzt verpflichtet ein Impressum zu führen. Dies ist ab "meinungsbildender Reichweite" auf YouTube verbindlich. Das heißt es trifft dann zu, wenn Du regelmäßig Videos hochlädst (wobei schon monatlich regelmäßig wäre) und Du eine große Zahl an Aufrufen / Abonenten hast. Damit bist Du bereits in der Größenordnung in der Gerichte das Impressum als Pflichtangabe sehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd