Muss ich als Kellnerin vor dem Restaurant Unkraut zupfen?
Ich hab einen 450€ Job als Kellnerin. Mein Chef hat mir die Aufgabe gegeben vor dem Restaurant Unkraut zu zupfen. Ich finde das total schwachsinnig, immerhin bin ich Kellnerin und keine Gärtnerin o.ä. Darf er mir das überhaupt als Aufgabe einteilen?
6 Antworten
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Ja darf er!
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Klar, gehört ja dazu, Boden wischen und saugen ebenfalls
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Der Typ ist dein Chef. Der kann dir ziemlich viel zu tun geben. Solange du keine Steckdosen reparieren musst o.ä.
Du kannst dich ja weigern und dir ggf. nen anderen Job suchen. Fair wäre es, wenn das jeder mal machen muss.
Es hat indirekt schon Einfluss auf deinen Job: wenn es schon VOR dem Restaurant total öddelig aussieht, mag bald kein Gast mehr reingehen.
Und dann hast du bald echt keinen Job mehr.
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Aha? In jedem Arbeitsvertrag steht das also?
Das glaube ich nicht!
Die Tätigkeit hat in jedem Fall mit ihrem Betrieb zu tun und die Tätigkeit ist nicht sinnlos.
Lies mal hier zu sinnlosen Tätigkeiten, das wäre was anderes.
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-05/arbeitsrecht-sinnlose-arbeit-beschaeftigung-chef
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Was steht denn in deinem Vertrag?
Als Servicekraft (auch aushilfsweise) könntest du das verweigern
Bist du einfach als "Aushilfe" eingestellt, musst du im Prinzip alles machen.
Wenn dir das nicht passt, kennst du ja deine Kündigungsfristen.
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Ich finde die Aufgabe zwar fragwürdig, machen würde ich es aber trotzdem. Er ist der Boss und die Angestellten müssen machen was er möchte. Dafür wird man ja auch bezahlt.
Schwachsinn im Arbeitsvertrag steht ja wohl was ihr Aufgabenbereich ist. in dem Fall ist es das Kellnern. Da hat der Chef sich anderweitig Gedanken zu machen oder er muss halt selber ran.