Muss ich als gewerblicher Händler von jedem Ankauf eine Rechnung haben?
Und darf ich die selber schreiben, wenn ich Ware ankaufe oder muss dies der Verkäufer tun?
3 Antworten
besser wärs, für alles eine rechnung zu haben - sonst kommt das finanzamt möglicherweise auf die idee, deinen umsatz zu schätzen. und die schätzen bestimmt nicht zu niedrig - eher kommt man in schwierigkeiten, die forderungen dann zu bezahlen.
da du die ware bezahlst, würde dir normalerweise dein verkäufer eine rechnung geben. aber da gibt es auch andere möglichkeiten z.b. dass du dir auf einem quittungsblock deine zahlung quittieren lässt und ggf. die anschrift des verkäufers auf dieser quittung notiert wird.
dann würde ich mir die kleinanzeige aufheben - als screenshot und auch ausdrucken und wenn du deine kontoauszüge kriegst, dann eine markierung an die betreffende überweisung machen, welche kleinanzeige das betrifft - damit du das später, falls du gefragt würdest, leichter zusammensortieren kannst.
wenn du nachweisen kannst, woher du ware hast, kann dir keiner z.b. hehlerei vorwerfen.
Bei Onlinekäufen gilt die Überweisung in Verbindung mit der Rechnungsnummer als Quittung.
Es gibt doch bei ebay-Kleinanzeigen keine Rechnungsnr oder?
Von gewerblichen Verkäufern schon. Und etwas privat in grossen Mengen einkaufen und dann wieder verkaufen könnte für Verstimmung beim Finanzamt sorgen. Vor allem wenn man ohne Rechnung einkauft und mit Rechnung weiter verkauft.
Was heißt denn "Verstimmung"? Ist es also illegal, wenn man Dinge von Privatleuten kauft und gewerblich wieder verkauft?
Ja, das ist illegeal weil man da ja keine Umsatzsteuer zahlt. Ich glaube du musst noch viel lernen.
Das klingt für mich komisch. Dann dürfte ja ein Kleinunternehmer ebenfalls nichts an gewerbliche Verkäufer verkaufen.
Wenn du Ware ankaufst, bekommst du vom Verkäufer die Rechnung. Logisch
Und wenn es private Verkäufer sind, die keine Rechnung schreiben können/wollen?
du musst zumindest eine quittung ausstellen! oder wie willst du sonst eine ordentliche buchführung machen?
Ich muss die Ausstellung oder die Privatperson, von der ich ankaufe?
ganz einfach...hol dir einen quittungsblock, schreibe:" ankauf von....mit name des verkäufers, den betrag und lass ihn unterschreiben!
ebay-kleinanzeigen ist eine Internetseite. Die Leute schicken einem die Ware zu.
joha...das hättest du auch schreiben können! ;-) in dem fall...anzeige ausdrucken und den kontoauszug anheften...oder wie auch immer! ;-) du brauchst definitiv den nachweis ( für das finanzamt )...denn ausgaben mindern den gewinn und dementsprechend die steuerlast! ;-)
Aber wie soll das Quittieren aussehen, wenn ich beispielsweise online etwas bei ebayKleinanzeigen kaufe?