Muss ich als gewerblicher Händler von jedem Ankauf eine Rechnung haben?

3 Antworten

besser wärs, für alles eine rechnung zu haben - sonst kommt das finanzamt möglicherweise auf die idee, deinen umsatz zu schätzen. und die schätzen bestimmt nicht zu niedrig - eher kommt man in schwierigkeiten, die forderungen dann zu bezahlen.

da du die ware bezahlst, würde dir normalerweise dein verkäufer eine rechnung geben. aber da gibt es auch andere möglichkeiten z.b. dass du dir auf einem quittungsblock deine zahlung quittieren lässt und ggf. die anschrift des verkäufers auf dieser quittung notiert wird.


Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 14:33

Aber wie soll das Quittieren aussehen, wenn ich beispielsweise online etwas bei ebayKleinanzeigen kaufe?

Schokolinda  30.12.2020, 14:48
@Brieftasche1982

dann würde ich mir die kleinanzeige aufheben - als screenshot und auch ausdrucken und wenn du deine kontoauszüge kriegst, dann eine markierung an die betreffende überweisung machen, welche kleinanzeige das betrifft - damit du das später, falls du gefragt würdest, leichter zusammensortieren kannst.

wenn du nachweisen kannst, woher du ware hast, kann dir keiner z.b. hehlerei vorwerfen.

Minijobopa  30.12.2020, 15:07
@Brieftasche1982

Bei Onlinekäufen gilt die Überweisung in Verbindung mit der Rechnungsnummer als Quittung.

Minijobopa  30.12.2020, 19:56
@Brieftasche1982

Von gewerblichen Verkäufern schon. Und etwas privat in grossen Mengen einkaufen und dann wieder verkaufen könnte für Verstimmung beim Finanzamt sorgen. Vor allem wenn man ohne Rechnung einkauft und mit Rechnung weiter verkauft.

Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 20:06
@Minijobopa

Was heißt denn "Verstimmung"? Ist es also illegal, wenn man Dinge von Privatleuten kauft und gewerblich wieder verkauft?

Minijobopa  30.12.2020, 20:09
@Brieftasche1982

Ja, das ist illegeal weil man da ja keine Umsatzsteuer zahlt. Ich glaube du musst noch viel lernen.

Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 21:52
@Minijobopa

Das klingt für mich komisch. Dann dürfte ja ein Kleinunternehmer ebenfalls nichts an gewerbliche Verkäufer verkaufen.

Wenn du Ware ankaufst, bekommst du vom Verkäufer die Rechnung. Logisch


Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 14:28

Und wenn es private Verkäufer sind, die keine Rechnung schreiben können/wollen?

du musst zumindest eine quittung ausstellen! oder wie willst du sonst eine ordentliche buchführung machen?


Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 16:27

Ich muss die Ausstellung oder die Privatperson, von der ich ankaufe?

alexs72  30.12.2020, 16:33
@Brieftasche1982

ganz einfach...hol dir einen quittungsblock, schreibe:" ankauf von....mit name des verkäufers, den betrag und lass ihn unterschreiben!

Brieftasche1982 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 16:34
@alexs72

ebay-kleinanzeigen ist eine Internetseite. Die Leute schicken einem die Ware zu.

alexs72  30.12.2020, 16:40
@Brieftasche1982

joha...das hättest du auch schreiben können! ;-) in dem fall...anzeige ausdrucken und den kontoauszug anheften...oder wie auch immer! ;-) du brauchst definitiv den nachweis ( für das finanzamt )...denn ausgaben mindern den gewinn und dementsprechend die steuerlast! ;-)